Pressemeldung Nr. 402 vom

SPD und Grüne klagen vor Staatsgerichtshof in Bückeburg gegen 3. Nachtragshaushalt 2009

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag wollen den 3. Nachtragshaushaltsplan 2009 der niedersächsischen Landesregierung auf seine Verfassungsmäßigkeit vom Staatsgerichtshof in Bückeburg überprüfen lassen.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag wollen den 3. Nachtragshaushaltsplan 2009 der niedersächsischen Landesregierung, der von der Landtagsmehrheit von CDU und FDP am 28. Oktober 2009 beschlossen worden war, auf seine Verfassungsmäßigkeit vom Staatsgerichtshof in Bückeburg überprüfen lassen. Beide Fraktionen halten diesen Nachtragshaushalt für verfassungswidrig, wie die Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Jüttner (SPD) und Stefan Wenzel (Grüne) am Freitag in Hannover bekannt gaben. Die Verfassungsbeschwerde wird im Januar in Bückeburg eingebracht. Vorbereitet wird sie von dem Bückeburger Anwalt Dr. Klaus-Henning Lemme, der sie vor dem Obersten Gericht des Landes Niedersachsen auch vertreten wird.

Hauptvorwurf der beiden Oppositionsfraktionen: Die Landesregierung hat sich mit den Stimmen von CDU und FDP Kreditermächtigungen einräumen lassen, die im Haushaltsjahr 2009 zur Deckung von Finanzlücken nicht benötigt werden. Kredite dürfen nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung maximal in Höhe der geplanten Investitionen im Haushaltsplan eingestellt werden. Die Niedersächsische Verfassung lässt zwar ausnahmsweise eine überhöhte Kreditaufnahme „zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts“ zu. Doch im konkreten Fall wurden der Landesregierung vom Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen 2,3 Milliarden Euro genehmigt, obwohl die Landesregierung zuvor die Einnahmeausfälle mit 1,3 Milliarden Euro beziffert hatte. Das Land „bunkert“ Kreditermächtigungen für kommende Haushaltsjahre und treibt damit die eigentlich notwendige Kreditaufnahme in die Höhe.

Das verstößt nach Ansicht von SPD und Grünen gegen die Verfassung. Auch der Landesrechnungshof hatte die überhöhten Kreditermächtigungen kritisiert und als nicht verfassungskonform eingestuft.

SPD und Grüne werfen der Landesregierung vor, mit den im Jahr 2009 nicht benötigten Kreditermächtigungen die Haushaltslage des Landes in den kommenden Jahren schönen zu wollen. Diese vermutete Absicht der Landesregierung bekommt vor dem Hintergrund der jüngst ins Grundgesetz aufgenommenen „Schuldenbremse“ eine besondere Bedeutung. Augenscheinlich versucht die Landesregierung, mit ihren aktuellen „Tricksereien“ kommenden Haushaltsengpässen vorzubeugen, um zukünftig behaupten zu können, die Staatsfinanzen seien im Lot. Dem Urteil des Staatsgerichtshofes kommt deshalb auch bundesweite Bedeutung zu.

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