Pressemeldung Nr. 415 vom

SPD und Grüne begrüßen LKH-Urteil

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zeigen sich mit dem LKH-Urteil des Staatsgerichtshofes Bückeburg sehr zufrieden. „Der Gerichtshof hat uns erwartungsgemäß darin bestätigt, dass die Gesetze im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser verfassungswidrig sind“.

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zeigen sich mit dem LKH-Urteil des Staatsgerichtshofes Bückeburg sehr zufrieden. "Der Gerichtshof hat uns erwartungsgemäß darin bestätigt, dass die Gesetze im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser verfassungswidrig sind", sagte SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner. "Das Urteil ist eine klare Niederlage für die schwarz-gelbe Landesregierung und gleichzeitig ein Beleg dafür, dass Privatisierungswahn um des schnellen Euro willen an juristische Grenzen stoßen kann."

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Ursula Helmhold erläuterte, dass Grüne und SPD im Landtag von Beginn an auf die rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen haben die mit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser einhergehen. "Die Landesregierung hat sich über die rechtlichen Bedenken sämtlicher Fachleute hinweggesetzt und jetzt dafür die Quittung erhalten. Damit erweist sich die Regierung Wulff als Wiederholungstäter was verfassungswidrige Gesetzesvorhaben betrifft."

Im Kern geht es um die Frage, ob mit dem Verkauf der Landeskrankenhäuser auch die entsprechenden hoheitlichen Aufgaben an Private übertragen werden dürfen. "Von zentraler Bedeutung muss jetzt sein, wie hoheitliches Handen in hochsensiblen Bereichen wie zum Beispiel der Einschränkung von Grundrechten bei der Unterbringung von psychisch kranken Menschen umfassend zu gewährleisten ist", sagte SPD-Vize Uwe Schwarz. "Der Staatsgerichtshof hat in seiner Entscheidung die Hürden sehr hoch gelegt, die Landesregierung sollte nicht glauben, dass minimale Änderungen reichen, um die Gesetze verfassungsgemäß zu gestalten."

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