Statement:SPD/Grüne sehen sich durch Verhandlung in Bückeburg bestätigt - Haushaltsverfahren im Landtag sind rechtmäßig
Die Klage der CDU ist unberechtigt und konstruiert. Auch der zweite Nachtragshaushalt 2023 hat alle Anforderungen an ein rechtmäßiges parlamentarisches Verfahren erfüllt. Es gab ausreichend Beratungszeit für alle Abgeordneten, auch für die eingebrachten Änderungsanträge.
Die niedersächsische CDU-Fraktion hat eine Normenkontrollklage beim Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht, welche das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und das Haushaltsbegleitgesetz betrifft. Heute fand die mündliche Verhandlung statt. Dazu sagen die Parlamentarischen Geschäftsführer Wiard Siebels, SPD, und Volker Bajus, Grüne:
Die Klage der CDU ist unberechtigt und konstruiert. Auch der zweite Nachtragshaushalt 2023 hat alle Anforderungen an ein rechtmäßiges parlamentarisches Verfahren erfüllt. Es gab ausreichend Beratungszeit für alle Abgeordneten, auch für die eingebrachten Änderungsanträge.
Die heutige mündliche Verhandlung hat aus unserer Sicht nach wie vor keine neuen Argumente hervorgebracht, weshalb ein Haushaltsgesetz, das nach allen Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages zustande gekommen ist, nicht verfassungskonform sein sollte. Vielmehr bleibt es bei unserem Eindruck, dass die CDU sich in formale Debatten geflüchtet hat, weil sie dem Haushaltsantrag inhaltlich nichts entgegenzusetzen hatte.
Hinweis: Der Landtag hatte im Nachtragshaushalt 2023 u.a. zusätzliche Mittel für die Kommunen, die Erhöhung der Polizeizulage und die Schulgeldfreiheit für weitere Gesundheitsberufe beschlossen.