Pressemeldung Nr. 443 vom

Nachzahlungen an Asylsuchende bar auszahlen:Schünemann missachtet Bundesverfassungsgericht weiterhin

Zum Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 12.12.2012 zur Nachzahlung von Sozialleistungen an Asylsuchende erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Filiz Polat:

Zum Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 12.12.2012 zur Nachzahlung von Sozialleistungen an Asylsuchende erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Filiz Polat:

„Innenminister Schünemann muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2012 endlich ernst nehmen. Er hat selbst bei der höchstgerichtlich verordneten Korrektur der Leistungen an Asylsuchende versucht, zu tricksen und wollte die fälligen Nachzahlungen nicht in bar sondern in Form von Gutscheinen vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht hatte untersagt, die grundgesetzlich garantierte Menschenwürde migrationspolitisch zu relativieren. Dagegen hat Schünemann wiederholt verstoßen und dafür nun die Quittung vom Sozialgericht Hildesheim bekommen.“

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