Pressemeldung Nr. 211 vom

Rechtsextremismus auf allen Ebenen bekämpfen – NPD-Verbotsverfahren ist ein wichtiger Baustein

„Das NPD-Verbotsverfahren ist ein wichtiger Baustein, um menschenverachtende, rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Ideologie eine deutliche Absage zu erteilen“, so Meta Janssen-Kucz

Darum geht’s

Nachdem am Dienstag (3. Dezember 2013) der Antrag zum Verbot der NPD von der Innenministerkonferenz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wurde, ist heute der Ausschuss für Inneres und Sport des niedersächsischen Landtages vom Innenministerium über das NPD-Verbotsverfahren und den dazu vorliegenden Hintergrundinformationen unterrichtet worden.

Das sagen die Grünen

Meta Janssen-Kucz, innenpolitische Sprecherin

„Unabhängig von einem hoffentlich erfolgreichen NPD-Verbotsverfahren müssen wir rechtsextremem Gedankengut intensiv und präventiv auf allen Ebenen konsequent begegnen. Vor allem die regional unterschiedliche Prägung von rechtsextremistischen Gruppen muss offensiv angegangen werden. Dafür hat Rot-Grün im Haushalt 2014 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 Euro für ein ‚Landesprogramm gegen Rechts‘ und 50.000 Euro für den ,Löschangriff gegen Rechts‘ eingestellt. Ebenso wird das Aussteigerprogramm weiter fortgeführt.“

„Das NPD-Verbotsverfahren ist ein wichtiger Baustein, um menschenverachtende, rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Ideologie eine deutliche Absage zu erteilen. Eine Partei, die aktiv unsere Demokratie und Menschenrechte bekämpft und deren Mitglieder zum Teil rechtskräftig strafrechtlich verurteilt wurden, darf nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt werden.“

Zum Hintergrund

Das NPD-Verbotsverfahren ist auf der Grundlage der Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichts von 2003 intensiv von den Bundesländern vorbereitet und auf den Weg gebracht worden.

Engagement gegen Rechtsextremismus versteht Rot-Grün als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die über die Beschäftigung mit der NPD hinausgeht. Das haben die Fraktionen bereits in einem gemeinsamen Antrag in der vergangenen Legislatur deutlich gemacht.

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