Statement:Grüne: CDU behindert Arbeit des Untersuchungsausschusses

Wie erwartet hat die Befragung der ersten Zeugin im Untersuchungsausschuss keine neuen Informationen zutage befördert. Die Staatssekretärin hat die bekannte Aktenlage bestätigt. Damit Seiteneinsteiger*innen und jüngere Führungskräfte auch das übliche Gehalt für anspruchsvolle Stellen in Ministerien bekommen können, wurden bestehende Regelungen allgemein angepasst.

Zur Anhörung und Befragung der ersten Zeugin im parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Landes sagt Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Wie erwartet hat die Befragung der ersten Zeugin im Untersuchungsausschuss keine neuen Informationen zutage befördert. Die Staatssekretärin hat die bekannte Aktenlage bestätigt. Damit Seiteneinsteiger*innen und jüngere Führungskräfte auch das übliche Gehalt für anspruchsvolle Stellen in Ministerien bekommen können, wurden bestehende Regelungen allgemein angepasst. Das Vorgehen des Finanzministeriums war gewissenhaft und genau. Zu keiner Zeit wurde gegen Gesetze oder bestehende Regeln verstoßen. Die CDU bleibt nach wie vor jeden Beleg für einen behaupteten Regelverstoß der Landesregierung schuldig. Noch weitergehend: Es ist gänzlich unklar, welchen Regelverstoß die CDU der Landesregierung überhaupt vorwirft.

In Verfahrensfragen erweist sich die CDU im Untersuchungsausschuss als unvorbereitet. Das Aktenvorlagebegehren der CDU wurde erst kürzlich erweitert. Wenn die CDU nun urplötzlich beklagt, die Akten seien unvollständig, beweist das nur eines: Die Union hat es in vielen Wochen, in denen ihr die nötigen Akten vorlagen, nicht geschafft, sich einen Überblick über die Unterlagen zu verschaffen, und agiert jetzt konfus. Dass die CDU deswegen sogar infrage stellt, erste Zeug*innen sinnvoll befragen zu können, belegt: Der Union ist an einer Inszenierung mehr gelegen als an Inhalten. So behindert sie die Arbeit dieses Untersuchungsausschusses. Die CDU hat größte Not, ihre Vorwürfe auch nur ansatzweise zu unterfüttern und für behauptete Verstöße eine Rechtsgrundlage zu finden.

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