Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt über Verbot einer Grünen-Fraktionssitzungen anlässlich des Castor-Transports 2001
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt am Dienstag, den 21.09.04, über die Berufung der grünen Landtagsfraktion gegen eine Verbotsverfügung der Bezirksregierung im Zusammen...
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verhandelt am Dienstag, den 21.09.04, über die Berufung der grünen Landtagsfraktion gegen eine Verbotsverfügung der Bezirksregierung im Zusammenhang mit dem Castor-Transport im Frühjahr 2001.
Den Abgeordneten war untersagt worden, am 27. und 28. März in einem Tagungshaus im Dannenberger Ortsteil Pisselberg eine "Bürgerfragestunde" und eine "öffentliche Fraktionssitzung" durchzuführen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg sah die Klage der Fraktion in seinem Urteil aus dem vergangenen Jahr als unzulässig an, weil keine Fraktionsrechte beeinträchtigt seien und die Fraktion nicht Trägerin des Grundrechts aus Art. 8 GG sei und darüber hinaus als unbegründet an.
Mit der Berufung wollen die Grünen die Frage der Grundrechtsfähigkeit der Fraktion und die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung, mit der ihr Versammlungsrecht beschnitten wurde, klären lassen.
Für die Fraktion werden die ehemalige Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms, MdEP, der Fraktionsvorsitzende Stefan Wenzel und der atompolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Meihsies an der Verhandlung teilnehmen. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Anwältin Ulrike Donat aus Hamburg.
Termin: 22. September, 09.30 Uhr,
Ort: Oberverwaltungsgericht Lüneburg,
Uelzener Str. 40
Die Verhandlung ist öffentlich.
zm