Statement:Miriam Staudte zu Tierschutzverstößen in einem Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück

Die Zustände, die die schockierenden Bilder aus einem Schlachtbetrieb in Bad Iburg dokumentieren, müssen weitreichende Konsequenzen haben. Dass erneut die heimlichen Aufnahmen einer Tierschutzorganisation zu notwendigen Ermittlungen führen, offenbart eklatante Lücken innerhalb des staatlichen Kontrollsystems.

Zu den massiven Tierschutzverstößen in einem Schlachthof in Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) erklärt Miriam Staudte, tierschutzpolitische Sprecherin:

Die Zustände, die die schockierenden Bilder aus einem Schlachtbetrieb in Bad Iburg dokumentieren, müssen weitreichende Konsequenzen haben. Dass erneut die heimlichen Aufnahmen einer Tierschutzorganisation zu notwendigen Ermittlungen führen, offenbart eklatante Lücken innerhalb des staatlichen Kontrollsystems.

Es ist richtig, den Betrieb kurzfristig zu schließen und den Vorwürfen intensiv nachzugehen. Falls sich herausstellt, dass die Kontrolleure bei den Tierschutzverstößen vorsätzlich weggesehen haben, muss das strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn die bei den Landkreisen angestellten Tierärzte in einem Rotationsverfahren im Schlachthof eingesetzt würden, würde eine größere Distanz zum zu überwachenden Betrieb gewahrt bleiben. Bei Tierärzten, deren Arbeitsplatz direkt vom Bestand eines Schlachtbetriebs abhängt, besteht das Risiko, bei Verstößen wegzusehen.

Unsere Anfrage vom Mai 2018 zur Kontrolldichte bei tierhaltenden Betrieben hatte ergeben, dass Tierhaltungsbetriebe im Landkreis Osnabrück nur durchschnittlich alle 14 Jahre kontrolliert werden. Das heißt, es werden auf jeden Fall für häufigere Kontrollen mehr Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in der unteren Veterinärbehörde benötigt. In allen Veterinärämtern wird schon jetzt über eine zu hohe Arbeitsbelastung geklagt.

Hintergrund:

Die „SOKO Tierschutz“ hatte im August und September über einen Monat hinweg in einem kleinen Rinderschlachthof in Bad Iburg unzählige Tierschutzverstöße durch Filmaufnahmen aufgedeckt. Dabei sollen die Tiere insbesondere bei der Anlieferung grob tierschutzwidrig behandelt. Eigentlich müssen die Anlieferung und Schlachtung von Rindern durch Tierärzte im Auftrag des Landkreises überwacht werden.  Der Betrieb wurde nach einer Strafanzeige und anschließender Durchsuchung, vorläufig bis zu 23. Oktober gesperrt.

Bereits im Juni diesen Jahres hat die Landesregierung auf Anfrage der Grünen ein „Verbesserungspotenzial in qualitativer und quantitativer Hinsicht“  bei Tierschutzkontrollen zugegeben.

Anfrage Miriam Staudte zu Tierschutzkontrollen mit Antwort der Landesregierung Drs. 18/1273

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