Pressemeldung Nr. 187 vom

Menge: Dämpfer für Ausbaupläne der A20 – Erfolg für Naturschutz und Artenvielfalt

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, weil der Erhalt verbliebener Naturräume und eine Artenvielfalt lebensnotwendig für uns Menschen sind.“

Darum geht’s

Am 6. November hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr in Schleswig-Holstein für den Neubau der A 20 im Abschnitt von Weede bis Wittenborn für rechtswidrig erklärt.

Das sagen die Grünen

Susanne Menge, verkehrspolitische Sprecherin

„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, weil der Erhalt verbliebener Naturräume und eine Artenvielfalt lebensnotwendig für uns Menschen sind.“

„Wir sind erleichtert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Nachlässigkeiten bei der Planfeststellung nun korrigiert hat und dadurch das größte bekannte Fledermausquartier Deutschlands weiter geschützt werden kann.“

„Das Urteil zeigt, dass es ein Weiter-so nicht geben kann. Es wird deutlich, wie wichtig eine besonnene und kluge Verkehrspolitik ist, die Ökonomie und Ökologie in Einklang bringt.“

Zum Hintergrund             

Erfolgreich hatten Naturschutzverbände und eine Gemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt. Kritisiert hatten BUND und NABU, dass die Erfassung Tausender Fledermäuse in der Segeberger Kalkberghöhle unzureichend war. Verbände und die Gemeinde Klein Gladebrügge konnten zudem vor Gericht geltend machen, dass mögliche Alternativtrassen nicht ausreichend geprüft worden waren.

Die A20 gehört zum transeuropäischen Verkehrsnetz der EU. Der Bau in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen ist umstritten. Das Urteil zum Abschnitt bei Bad Segeberg verzögert den Bau um rund zwei Jahre.

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