Pressemeldung Nr. 143 vom

Limburg: Beabsichtigte Telefondatenabfrage der Opposition ist maßlos überzogen

„Mit diesem völlig überzogenen Akteneinsichtsantrag beweisen CDU und FDP erneut, dass es ihnen nicht um Sachaufklärung geht, sondern darum, möglichst viel Wirbel zu erzeugen.“

Darum geht’s

Die CDU- und FDP-Fraktion haben heute im Haushaltsausschuss beantragt, Einsicht in sämtliche Einzelverbindungsnachweise für die Mobil- und Festnetzapparate des Ministerpräsidenten, des Landwirtschaftsministers, des Umweltministers, des Chefs der Staatskanzlei sowie des ehemaligen Staatssekretärs Udo Paschedag zu erhalten.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher

„Mit diesem völlig überzogenen Akteneinsichtsantrag beweisen CDU und FDP erneut, dass es ihnen nicht um Sachaufklärung geht, sondern darum, möglichst viel Wirbel zu erzeugen.“

„Zum einen ist das Aktenvorlagebegehren nicht mehr von Artikel 24 der Landesverfassung gedeckt, da es den absoluten Kernbereich der Willensbildung der Regierung betrifft. Zum anderen wäre eine vergleichbare Auswertung von Verbindungsdaten nach Strafprozessordnung nur in Fällen schwerster Kriminalität wie Raub, Mord oder Hochverrat zulässig.“

„Der Akteneinsichtsantrag enthält keinerlei Einschränkungen in Bezug auf den Zeitraum der Daten oder auf die Telefonate der fünf Regierungsmitglieder untereinander. Es ist höchst fraglich, wie die Auswertung sämtlicher Telefonverbindungsdaten dieser fünf Personen seit Regierungsantritt zur Sachaufklärung beitragen soll.“

Zum Hintergrund

Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung behandelt die Auskunft, Aktenvorlage und den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Laut Absatz 3 des Artikels kann die Landesregierung Einsicht in Akten verwehren, wenn es die Willensbildung der Regierung betrifft.

Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung

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