Pressemeldung Nr. 1294 vom

Landesregierung auf Schmusekurs mit Mobilfunkbetreibern - Grüne: Inkonsequent und bürgerfeindlich

Die Landesregierung hält trotz gegenteiliger Urteile verschiedener Gerichte an ihrer Auffassung fest, dass die Errichtung von Mobilfunkanlagen keine Nutzungsänderung bei Gebäuden darstellt."Die Landes...

Die Landesregierung hält trotz gegenteiliger Urteile verschiedener Gerichte an ihrer Auffassung fest, dass die Errichtung von Mobilfunkanlagen keine Nutzungsänderung bei Gebäuden darstellt."Die Landesregierung drückt sich um eine Position im Sinne besorgter Bürger herum und schiebt den Gerichten das Problem zu," kommentierte Enno Hagenah, baupolitischer Sprecher der Fraktion, die Antwort von Innenminister Bartling auf seine Anfrage im heutigen Plenum.
Der bündnisgrüne Abgeordnete hatte die Auseinandersetzungen um einen Mobilfunksender auf der St. Nicolai Kirche in Rinteln zum Anlass für seine Anfrage genommen. Offensichtlich dürfe man nicht mehr wie bisher davon ausgehen, dass Mobilfunkstationen genehmigungsfrei errichtet werden könnten, wenn sie weniger als zehn Meter Höhe hätten. Es lägen inzwischen aus anderen Bundesländern mehrere Gerichtsurteile vor, die in der Errichtung der Sende- und Empfangsanlagen auf vorhandenen Gebäuden eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung feststellen.
Der Abgeordnete frage sich jetzt, wieviel Gerichtsurteile noch bestätigen müssten, dass Mobilfunkanlagen eben nicht mehr genehmigungsfrei errichtet werden dürften, bis die Landesregierung die notwendigen Konsequenzen zieht und die Rechtslage klarstellt.
Hagenah: "Eine Genehmigungspflicht würde die sonst nur auf freiwilliger Basis konsultierten Gemeinden und die Anwohner in eine stärkere Rechtsposition bringen. Damit wären die Mobilfunkbetreiber zu mehr Sensibilität und Überzeugungsarbeit bei der Auswahl von neuen Senderstandorten gezwungen."


Die Anfrage mit der Antwort der Landesregierung ist als Anlage (Link) angefügt

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