Pressemeldung Nr. 147 vom

Haushalt der Landwirtschaftskammer: Janßen: Kammer überzieht mit ihrer Kritik

„Die Kammer überzieht mit ihrer Kritik. Mit einer Kürzung des Haushalts um lediglich knapp eine Million Euro sind wir der Landwirtschaftskammer sehr weit entgegen gekommen, die Überzahlungen der letzten Jahre hätten weitaus höhere Etatkürzungen gerechtfertigt."

Darum geht‘s

Der Landeszuschuss für die Landwirtschaftskammer wird um knapp eine Million Euro niedriger ausfallen, als in der vom Landtag beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 vorgesehen war. Die Kürzung wurde vorgenommen, weil der vorgelegte Controllingbericht der Kammer für das Jahr 2013 eine Überzahlung von rund zehn Millionen Euro ausgewiesen hatte.

Das sagen die Grünen

Hans-Joachim Janßen, agrarpolitischer Sprecher

„Die Kammer überzieht mit ihrer Kritik. Mit einer Kürzung des Haushalts um lediglich knapp eine Million Euro sind wir der Landwirtschaftskammer sehr weit entgegen gekommen, die Überzahlungen der letzten Jahre hätten weitaus höhere Etatkürzungen gerechtfertigt. Die Kürzungen fallen nur deshalb so moderat aus, weil die Kammer sehr wichtige Aufgaben für die sanfte Agrarwende übernommen hat und weil wir ihr die nötige Zeit geben wollen, die erforderlichen Reformen in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium einzuleiten und umzusetzen.“

„Wenn die Kammer von Kürzungen in Höhe von rund sechs Millionen Euro spricht, dann geht sie von ihrem eigenen, überzogenen Wunschzettel aus, den sie beim Landwirtschaftsministerium abgegeben hat. Entscheidend ist die Abweichung von der mittelfristigen Finanzplanung des Landes und die beträgt 980.000 Euro.“

„Es ist eindeutig, dass sich für die Zukunft einiges ändern muss. Noch einmal können wir der Kammer nicht so weit entgegen kommen, wie für das kommende Jahr. Es kann nicht sein, dass wir weiterhin alles, was die Landwirtschaftskammer macht, aus dem Landeshaushalt bezuschussen – das machen wir bei der Handwerkskammer und bei der IHK auch nicht.“

Zum Hintergrund

Der Landeszuschuss für die Landwirtschaftskammer beträgt nach Abschluss der Beratungen des Landeshaushalts in den Landtagsausschüssen und –fraktionen rund 73,9 Millionen Euro.

Die Landwirtschaftskammer nimmt neben Auftragsangelegenheiten, die zu 100 Prozent aus dem Landeshaushalt bezahlt werden, auch sogenannte Pflichtaufgaben wahr. Für diese Pflichtaufgaben sieht das Kammergesetz einen Finanzierungsanteil des Landes von 30 Prozent vor. Über die Verwendung der Mittel legt die Landwirtschaftskammer jährlich einen Controllingbericht vor. Der Controllingbericht der Kammer weist für das Jahr 2013 gegenüber der Vorgabe des Kammergesetzes eine Überzahlung von rund zehn Millionen Euro aus. Dieses muss der Landtag entsprechend des Kammergesetzes bei der Aufstellung des folgenden Haushalts berücksichtigen.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2013 festgestellt, dass die Kammer zahlreiche Aufgaben übernimmt, die vom Kammergesetz des Landes nicht gedeckt sind. Deshalb hat der Haushaltsausschuss des Landtages bereits im September 2014 beschlossen, dass die Aufgaben der Kammer genauer beschrieben und besser gegeneinander abgegrenzt werden müssen. Der Landesrechnungshof hat moniert, dass die Landwirtschaftskammer auch jene Aufgaben als vom Land mit 30 Prozent zu bezuschussende Pflichtaufgaben wertet, die vom Kammergesetz gar nicht gedeckt sind. Diese Aufgaben darf die Kammer wahrnehmen, muss sie dann aber aus Gebühreneinnahmen oder Mitgliedsbeiträgen selbst finanzieren.

Zurück zum Pressearchiv