Statement :Imke Byl zum EuGH-Urteil in Sachen Stickoxid-Messungen

Die jüngsten Rechenmodelle von Olaf Lies für Stickoxid-Belastungen in Oldenburg sind damit endgültig reif für die Papiertonne. Auch andere europäische Städte hatten schon versucht, schlechte Luftqualität kreativ auszulegen. Dem hat der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben.

Der Europäische Gerichtshof hat heute mit einem Urteil klare Vorgaben für Stickoxid-Messungen gemacht. Damit ist aus Sicht der umweltpolitischen Sprecherin der Grünen im Landtag, Imke Byl, die Verlegung von Messstationen, wie sie Umweltminister Lies in Niedersachsen befürwortet, rechtswidrig:

Nun hat es Niedersachsens Umweltminister schwarz auf weiß: Die Luft an besonders belasteten Straßen kann nicht einfach schöngerechnet werden. Für den Gesundheitsschutz gilt der Messwert an der belastetsten Stelle. Das hat das oberste europäische Gericht heute klargestellt. Die jüngsten Rechenmodelle von Olaf Lies für Stickoxid-Belastungen in Oldenburg sind damit endgültig reif für die Papiertonne. Auch andere europäische Städte hatten schon versucht, schlechte Luftqualität kreativ auszulegen. Dem hat der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. Wir erwarten vom Umweltminister, dass er seine jüngsten Bewertungen über die Belastung niedersächsischer Städte umgehend korrigiert und vor allem endlich ein wirksames Konzept für die Reduzierung der Stickoxidbelastungen vorlegt.

Hintergrund

Der Europäische Gerichtshof hat heute geurteilt, dass Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben, dass die Luftqualität an den Orten mit der höchsten Belastung gemessen wird. Die Grenzwerte müssen demnach auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden.

Durch Modellrechnungen wollte der Umweltminister nachweisen, dass die Grenzwerte in Oldenburg -  trotz überhöhter Stickoxid-Werte an der Messstation am Heiligengeistwall - im Bereich der Wohnbebauung eingehalten werden. Auch für Hannover hatte das Umweltministerium bereits Modellrechnungen angekündigt.

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