Pressemeldung Nr. 2 vom

Grüne kritisieren Lücken bei UVP-Pflicht :Imke Byl: Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Öl- und Gasbohrungen

Im Wahlkampf hat die SPD noch eine umfassende UVP-Pflicht zumindest für Öl- und Gasbohrungen in Wasserschutzgebieten versprochen. Im neuen Gesetz findet sich dazu jedoch nichts.

Darum geht’s

Die Landesregierung plant eine Neuregelung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Niedersachsen, im Umweltausschuss fand dazu heute eine Expertenanhörung statt.

Das sagen die Grünen

Imke Byl, energie- und umweltpolitische Sprecherin

„Für alle neuen Öl- und Gasförderprojekte muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich sein. Bislang gibt es viele rechtliche Lücken, die von der Industrie gezielt genutzt werden. Die Förderung von Erdöl und Erdgas hat erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Wasser und Gesundheit.“

„Im Wahlkampf hat die SPD noch eine umfassende UVP-Pflicht zumindest für Öl- und Gasbohrungen in Wasserschutzgebieten versprochen. Im neuen Gesetz findet sich dazu jedoch nichts.“

Hintergrund

Bei der Erdgasförderung ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung beispielsweise erst ab einem täglichen Fördervolumen von 500.000 m³ verpflichtend vorgeschrieben.

Das Erdgasunternehmen DEA plant eine Erdgasbohrung im Wasserschutzgebiet Panzenberg im Landkreis Verden und hat ein Fördervolumen knapp unterhalt der UVP-Grenze beantragt. Erst nach erheblichem Druck aus der Region hat DEA angekündigt, eine Umweltverträglichkeitprüfung auf freiwilliger Basis durchzuführen.

Das Landesbergamt (LBEG) hat im vergangenen Jahr eine Erdölbohrung in einem Wasserschutzgebiet bei Hankensbüttel im Landkreis Gifhorn genehmigt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

In Ostfriesland will das Unternehmen Vermillion eine alte Förderstelle wiederaufbohren, um neue Genehmigungsverfahren für die Erdgasförderung zu vermeiden.

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