Pressemeldung Nr. 130 vom

Anhörung im Sozialausschuss:Imke Byl: Land darf die Probleme der Frauenhäuser nicht länger ignorieren

Wir haben in der Anhörung breite Zustimmung zu unserem Antrag erhalten. Im Gegensatz zur Landesregierung, die die Probleme der Frauenhäuser bisher entweder leugnet oder auf die Kommunen abwälzt, waren sich alle angehörten Verbände einig: Bund, Land und Kommunen stehen gleichermaßen in der Pflicht, die Finanzierung der Frauenhäuser dauerhaft und verlässlich sicherzustellen.

Darum geht’s:

Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fand heute (16. August 2018) auf Antrag der Grünen eine Anhörung zum Thema Frauenhäuser statt.

Das sagen die Grünen

Imke Byl, frauenpolitische Sprecherin

„Wir haben in der Anhörung breite Zustimmung zu unserem Antrag erhalten. Im Gegensatz zur Landesregierung, die die Probleme der Frauenhäuser bisher entweder leugnet oder auf die Kommunen abwälzt, waren sich alle angehörten Verbände einig: Bund, Land und Kommunen stehen gleichermaßen in der Pflicht, die Finanzierung der Frauenhäuser dauerhaft und verlässlich sicherzustellen. Es müssen dringend mehr Schutzeinrichtungen geschaffen und die Ausstattung bestehender Einrichtungen verbessert werden – auch im Hinblick auf die Versorgung von Kindern, die ebenfalls von Gewalt betroffen sind.“

„Sozialministerin Reimann sagte Anfang des Jahres, dass sie als Privatperson einen Rechtsanspruch auf eine Frauenhausplatz unterstütze. Ich erwarte, dass sie diese Forderung auch in ihrer Funktion als Ministerin an die Bundesebene heranträgt. Der Bund schiebt das Thema weiterhin auf die lange Bank. Dabei liegen die katastrophalen Fakten seit Jahren auf dem Tisch.“

„Intensiv beraten müssen wir noch die Frage, wie Frauen mit speziellen Bedarfen, etwa mit psychischen Erkrankungen, besser vor Gewalt geschützt werden können. Derzeit sind die Frauenhäuser jedoch personell, räumlich und konzeptionell nicht für die Versorgung dieser Frauen aufgestellt. Die Frauenhäuser müssen entweder in die Lage versetz werden, diese Frauen angemessen versorgen zu können oder es braucht neue Konzepte.“

Zum Hintergrund

Im Jahr 2017 mussten nach NDR-Recherchen über 2000 von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen von niedersächsischen Frauenhäusern abgewiesen werden, weil diese keine freien Plätze hatten. Die Landesregierung hat die Zahlen des NDR relativiert und verschiedene andere Gründe für die Abweisung von Frauen angeführt. Die im Februar 2018 in Kraft getretene Istanbul Konvention verpflichtet auch Niedersachsen dazu, Mindeststandards beim Schutz von Frauen vor Gewalt einzuhalten. Die empfohlenen Kapazitäten in Frauenhäusern erfüllt Niedersachsen derzeit etwa zur Hälfte. Die Frauenhäuser selbst beklagen seit Jahren vor allem eine unzureichende Finanzierung, die maßgeblich von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängt.

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