Statement:Helge Limburg zur Entscheidung des Staatsgerichthofes über das Niedersächsische Gedenkstättengesetz

Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und das neue Stiftungsgesetz: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch für die AfD auf einen Sitz im Stiftungsrat.

zur Entscheidung des Staatsgerichthofes über das Niedersächsische Gedenkstättengesetz sagt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik und Verfassungsfragen:

Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und das neue Stiftungsgesetz: Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch für die AfD auf einen Sitz im Stiftungsrat. Die Vertreter des Landtages wurden durch diesen in einer demokratischen Wahl gewählt – das muss die AfD nach der von ihr angeschobenen rechtlichen Klärung dann auch endlich akzeptieren.

Wir freuen uns, dass die Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten sich jetzt wieder vollkommen auf ihre wichtige und hervorragende Arbeit für eine lebendige und vielfältige Erinnerungskultur konzentrieren kann.

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