Pressemeldung Nr. 81 vom

Grüner Gesetzentwurf zu Karenzzeiten:Helge Limburg: Interessenkonflikte müssen vermieden werden

Wir fordern seit längerem für Niedersachsen eine Karenzregelung. Wie notwendig diese ist, haben jüngst die Wechsel-Überlegungen von Umweltminister Lies zum BDEW gezeigt. Derzeit ist in Niedersachsen keine Karenzzeit für den Wechsel in die freie Wirtschaft legal definiert.

Darum geht’s

Die Grünen-Fraktion hat heute einen Gesetzentwurf zu Karenzzeiten für Wechsel von Landespolitiker*innen in die Wirtschaft beschlossen.  

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher 

„Wir fordern seit längerem für Niedersachsen eine Karenzregelung. Wie notwendig diese ist, haben jüngst die Wechsel-Überlegungen von Umweltminister Lies zum BDEW gezeigt. Derzeit ist in Niedersachsen keine Karenzzeit für den Wechsel in die freie Wirtschaft legal definiert. Deswegen hätte Lies nahtlos aus seinem Amt scheiden können und all seine internen Kenntnisse aus der Ministerzeit, insbesondere Kenntnisse über die niedersächsische Energiepolitik mitnehmen können – in einen Verband, in dem die Größen des Energiesektors, wie etwa RWE und E.on, organisiert sind.  

Mit unserer Novelle des Ministergesetzes würden wir für Transparenz sorgen und Interessenskonflikten vorbeugen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität Politik würde dadurch gestärkt werden und nicht zuletzt dient diese Neuregelung auch der Korruptionsprävention.

Bei Abgeordneten ist die Situation anders als bei Ministerinnen und Ministern. Gleichwohl halten wir hier mehr Transparenz für notwendig und schlagen deshalb eine Offenlegungspflicht für eventuelle Interessenkonflikte auch in der Zeit unmittelbar nach dem Mandat vor. Wenn die Mehrheit des Landtags unserem Gesetzentwurf zustimmt, würde Niedersachsen damit bundesweit vorangehen – weiter noch als der Bundestag.“ 

Zum Hintergrund

Das Niedersächsische Ministergesetz wird um eine Regelung über eine Anzeigepflicht sowie eine Karenzzeit von Ministerinnen und Ministern nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses ergänzt. Ihnen kann innerhalb der ersten 36 Monate nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt untersagt werden, eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung aufzunehmen.  

Im Abgeordnetengesetz wird eine Anzeigepflicht von Tätigkeiten nach Beendigung des Mandats eingefügt. Das Landtagspräsidium gibt dann eine öffentliche Stellungnahme dazu ab, ob in der konkreten Tätigkeit ein Interessenskonflikt mit dem früheren Mandat zu besorgen ist. Die Stellungnahme kann eine Empfehlung für eine Karenzzeit enthalten. So wird sowohl dem verfassungsrechtlich geschützten freien Abgeordnetenmandats als auch dem Interesse der Öffentlichkeit nach Transparenz Rechnung getragen.

Zurück zum Pressearchiv