Pressemeldung Nr. 149 vom

Immunitätsaufhebung:Helge Limburg: Grüne gegen Aufhebung der Immunität – Entscheidung am Dienstag

„Die Immunität ist ein Schutzrecht, das die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewährleisten soll. Ronald Schminke ist seiner Abgeordnetentätigkeit nachgegangen und hat offenbar Missstände angesprochen. Wir sehen keine Notwendigkeit, die Immunität aufzuheben.“

Darum geht's

Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag gestellt, die Immunität des Abgeordneten Ronald Schminke aufzuheben. 

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, parlamentarischer Geschäftsführer 

„Die Immunität ist ein Schutzrecht, das die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewährleisten soll. Ronald Schminke ist seiner Abgeordnetentätigkeit nachgegangen und hat offenbar Missstände angesprochen. Wir sehen keine Notwendigkeit, die Immunität aufzuheben.“ 

„Im gesamten Verfahren hat sich die Staatsanwaltschaft absolut korrekt verhalten. Ausdrücklich soll hervorgehoben werden, dass das geltende Immunitätsrecht nicht verhindert, dass die betroffene Geschäftsführerin des angeprangerten Heimes auf zivilrechtlichem Wege gegen den Abgeordneten vorgehen kann. Auch das strafrechtliche Verfahren ruht nur für die Dauer des Abgeordnetenmandats und kann danach weitergehen.“

„Der aktuelle Fall macht deutlich, dass das geltende Immunitätsrecht in Niedersachsen durchaus verbessert werden kann. Wir Grüne sind für eine Reform grundsätzlich offen.“ 

Zum Hintergrund

Am kommenden Dienstag (25. Oktober 2016) soll der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in einer Sondersitzung des Ältestenrates eine Stellungnahme abgeben. Danach wird über die Immunität des Abgeordneten Schminke entschieden. 

Nach Einreichung der Strafanzeige wurde in Berichten öffentlich, dass die Zustände in dem Heim teilweise katastrophal sind. 

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