Statement:Helge Limburg: Antisemitische Straftaten müssen in Niedersachsen konsequenter geahndet werden – Havliza lässt Strategie vermissen für entschiedene Strafverfolgung vermissen

„Das ist zu wenig für eine Justizministerin, angesichts der weiterhin hohen Zahl antisemitischer Straftaten in Niedersachsen lediglich allgemein davor zu warnen.“

Die nachfolgende Fassung ist im ersten Absatz des Zitates korrigiert (Braunschweig, statt Hildesheim) und am Schluss des Zitates ergänzt.

Die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen haben im vergangenen Jahr 180 Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Straftaten eingeleitet. Niedersachsens Justizministerin Havliza warnt trotz des leichten Rückgangs der Verfahren vor den Gefahren des Antisemitismus, kündigt aber keine konkreten Maßnahmen an. Die Grünen weisen auf die vielfach fehlende konsequente Strafverfolgung von antisemitischen Straftaten gerade in jüngster Zeit hin und fordern von der Ministerin mehr als allgemeine Warnungen.

Helge Limburg, parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher:

„Das ist zu wenig für eine Justizministerin, angesichts der weiterhin hohen Zahl antisemitischer Straftaten in Niedersachsen lediglich allgemein davor zu warnen. Denn antisemitische Straftaten in Niedersachsen werden von der Justiz keineswegs stets konsequent geahndet. Dafür gab es in jüngster Zeit mehrere Beispiele: Dazu zählen, die Einstellung von Ermittlungsverfahren nach antisemitischen Parolen bei einem rechtsextremen Aufmarsch in Braunschweig, das strafrechtlich nicht geahndete israelfeindlichen Wahlplakat der Partei „Die Rechte“ und die völlig folgenlose Verunglimpfung des früheren Leiters der Gedenkstätte Bergen-Belsen durch einen früheren Bundeswehrsoldaten. Da fehlt es an der Konsequenz bei der Verfolgung antisemitischer Taten, anders als es die Ministerin beschwört.

In der Gesellschaft darf sich nicht der Eindruck verfestigen, dass Hass und Hetze gegen Menschen jüdischen Glaubens oder Verunglimpfung von Erinnerungsarbeit juristisch folgenlos bleibt. Dann fühlen sich Täterinnen und Täter bestärkt. Die Justizministerin muss deutlich machen, wie sie eine konsequente Strafverfolgung sicherstellen will. Notwendig wäre zum Beispiel, nicht erst bei tätlichen Angriffen, sondern bereits bei antisemitischen Beleidigungen und Verunglimpfungen stets ein öffentliches Interesse festzustellen. Damit wäre die Strafverfolgung schon von Amts wegen erforderlich. Zum Kampf gegen den Antisemitismus gehört auch mehr Opferschutz und mehr mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt. Hier hat die Landesregierung zuletzt leider zu wenig Geld ausgegeben und gefährdet bestehende Einrichtungen. So hat die Praxisstelle Antisemitismus und rassismuskritische Jugendarbeit ju:an der Amadeu-Antonio-Stiftung angekündigt, wegen fehlender Landesförderung schließen zu müssen.“

Zurück zum Pressearchiv