GRÜNE zur BGH-Entscheidung über Schmerzensgeldklage: Nur Freispruch zweiter Klasse

"Die Landesregierung ist nach der Bundesgerichtshof-Entscheidung über die Haftbedingungen in Niedersachsen mit einem blauen Auge davon gekommen", kommentierte der Grüne Rechtspolitiker Ralf Briese die...

"Die Landesregierung ist nach der Bundesgerichtshof-Entscheidung über die Haftbedingungen in Niedersachsen mit einem blauen Auge davon gekommen", kommentierte der Grüne Rechtspolitiker Ralf Briese die Entscheidung des BGH über die Klage eines niedersächsischen Häftlings auf Schmerzensgeld wegen der Haftbedingungen.
Diese wurde zwar abgewiesen, die Landesregierung sollte das Urteil dennoch als Warnschuss verstehen und die Haftbedingungen in Niedersachsen nicht weiter verschlechtern, so Briese. Denn in der Sache habe der Kläger Recht bekommen. So sei seine Menschenwürde beschädigt worden.
"Die Landesregierung hat bisher kein Konzept, wie die bedrückende Überbelegung in den Haftanstalten abgebaut werden kann", kritisierte Briese. Im Gegenteil, durch Bundesratsinitiativen sollen die Vollzugsstandards sogar abgebaut werden. Vollzugslockerungen, die für eine gelingende Resozialisierung unabdingbar seien, würden restriktiver gehandhabt. Darüber hinaus solle das Jugendstrafrecht gegen alle fachliche Expertise verschärft werden.
"Die Rechtspolitik der CDU ist rückwärtsgewandt und repressiv", sagte der Grünen-Politiker. "Wenn der unsägliche Dreiklang aus Strafverschärfung, Abbau der Vollzugsstandards und Streichung von Präventions- und Resozialisierungsmitteln nicht gestoppt wird, lässt die nächste Klage nicht lange auf sich warten."

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