Pressemeldung Nr. 959 vom

GRÜNE warnen Innenminister vor Aktionismus

Nach Innenminister Bartlings Ankündigung gemeinsam mit Bayern die Verschärfung des Ausländergesetzes zu forcieren haben die Landtagsgrünen vor "Aktionismus in der Innenpolitik" gewarnt. "Die Forderung...

Nach Innenminister Bartlings Ankündigung gemeinsam mit Bayern die Verschärfung des Ausländergesetzes zu forcieren haben die Landtagsgrünen vor "Aktionismus in der Innenpolitik" gewarnt. "Die Forderung nach schärferen Gesetzen bringt nicht automatisch mehr Sicherheit", sagte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar am Donnerstag (heute) in Hannover. Die Landesregierung habe Mühe zu definieren, gegen wen sie die im Bundesrat beantragten Verschärfungen anwenden will. "Eine zunehmend irrationale Innenpolitik" sei keine geeignete Reaktion auf neue Bedrohungen.
Stokar erinnerte daran, dass das Ausländergesetz bereits vor Jahren nach den gewalttätigen Ausschreitungen der PKK verschärft wurde. Danach kann jeder, der die Sicherheit gefährdet, sich an Gewalttätigkeiten beteiligt, zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht, ausgewiesen werden. Bei Abschiebungshindernissen können diese Ausweisungen jedoch nicht vollzogen werden. "Diese nationalen und internationalen Abschiebungshindernisse gelten auch bei der Regelausweisung."
Offensichtlich sei dem Innenminister selbst nicht klar, welche Vereine er in Niedersachsen verbieten will und kann. Er weiß offensichtlich genauso wenig, gegen welche individuellen Personen in Niedersachsen Ausweisungen gerichtsfest ausgesprochen werden sollen und können. "Hauptsache wir verschärfen erst mal die Gesetze" sei die falsche Devise, sagte Stokar. 'Vorratsgesetze' ohne Anwendungsstrategie würden mehr Sicherheit nur vortäuschen und der zunehmenden Verunsicherung in der Bevölkerung nicht entgegenwirken.
Auch die Grünen-Fraktion setze sich für die Aufhebung des Religionsprivilegs und die Erleichterung des Verbots extremistischer Vereine ein, sagte die Grünen-Politikerin. Ob ein Verbot ein wirkungsvolles Mittel ist, müsse sorgfältig in jedem Einzelfall geprüft werden.
Stokar mahnte zur Versachlichung: Ausweisungen gegen beliebige Vereinsmitglieder seien ohne Sinn. "Die Betroffenen verlieren zwar ihren Aufenthaltsstatus und ihre Arbeit, bleiben aufgrund von Abschiebungshindernissen aber dennoch auf unbestimmte Zeit hier. Weitreichende Abschiebungshindernisse gelten für die Türkei. Durch das Assoziationsabkommen ist die Türkei fast den EU-Staaten gleichgestellt. Wer in Deutschland geboren ist, Arbeitnehmer oder Familienvater ist, kann nach der Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes in der Regel nicht abgeschoben werden. Die Türkei ist längst nicht mehr bereit, jede Abschiebung zu akzeptieren. In zahlreichen Fällen verweigert sie die Rücknahme unliebsamer Bürger. In andere Länder kann nicht abgeschoben werden, wenn Verfolgung und Folter droht. Diese Fakten sollten dem Innenminister bekannt sein."

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