Pressemeldung Nr. 19 vom

Grüne: Verfassungsänderung zur Aufhebung der Schuldenbremse notwendig – Derzeitige Zwei-Drittel-Regelung gefährdet in der aktuellen Krise Handlungsfähigkeit des Landes

„Die Corona-Krise macht deutlich, dass die derzeitigen Regeln für Ausnahmen von der Schuldenbremse schnell an ihre Grenzen stoßen.“

Darum geht’s

Mit dem geplanten Hilfspaket in Milliardenhöhe will die Landesregierung zusätzliche Schulden aufnehmen und muss dafür eine Ausnahme von der Schuldenbremse im Landtag erwirken. Die von SPD und CDU hierfür getroffene Regel mit einem Quorum von zwei Dritteln der Abgeordneten könnte sich in der akuten Corona-Krise als Hindernis erweisen. Die Grünen schlagen deshalb eine schnelle Verständigung auf eine Änderung dieser Regel vor, um Ausnahmen von der Schuldenbremse mit der einfachen Mehrheit eines beschlussfähigen Landtags zu ermöglichen.

Das sagen die Grünen

Helge Limburg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Landtag

„Die Corona-Krise macht deutlich, dass die derzeitigen Regeln für Ausnahmen von der Schuldenbremse schnell an ihre Grenzen stoßen. Deshalb halten wir eine Änderung der niedersächsischen Verfassung (ist) für notwendig, um das Quorum zur Überwindung der Schuldenbremse zu senken. Die aktuelle Rechtslage birgt die Gefahr, dass das Land in einigen Wochen nicht mehr handlungsfähig ist. Denn die Hürde zur Überwindung der Schuldenbremse bei außergewöhnlichen Notlagen ist von SPD und CDU auf zwei Drittel der Mitglieder des Landtages festgelegt worden. Sollten mehr als ein Drittel der Abgeordneten erkranken oder sich in Quarantäne befinden, wird es unmöglich, dieses Quorum zu erreichen. Dann wäre der Landtag handlungsunfähig.

Schon bei der Landtagssitzung in der kommenden Woche kann dies eine Herausforderung werden. Das Land ist jedoch derzeit mit sich überlagernden Krisenszenarien konfrontiert. Regierung und Landtag müssen in jeder Situation angemessen reagieren können. Die Landtagsfraktion der Grünen hatte bereits bei der Festlegung der Schuldenbremse für Ausnahmen in außergewöhnlichen Notlagen eine Regel in der Landeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Diese kann mit einfacher Mehrheit der Abgeordneten in Anspruch genommen werden, sobald der Landtag beschlussfähig ist, also mehr als die Hälfte der Abgeordnete anwesend ist. Angesichts der aktuellen Lage ist aus Grünen-Sicht eine schnellstmögliche Verständigung über eine Verfassungsänderung erforderlich.“

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