Pressemeldung Nr. 51 vom

Normenkontrollklage gegen Polizeigesetz :Grüne und FDP: GroKo muss Weg für Überprüfung freimachen

Wir fordern SPD und CDU auf, dem Antrag auf Normenkontrolle im Landtag zu unterstützen und damit den Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung freizumachen.

Darum geht’s

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen das geplante Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) der GroKo wegen massiver Verfassungsbedenken gerichtlich überprüfen lassen. Grüne und FDP streben deshalb gemeinsam eine Normenkontrollklage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg an.  Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages hat auch nach den Änderungen des ersten Gesetzentwurfs umfangreiche verfassungswidrige Bedenken gutachterlich festgehalten. Das Gesetz soll dennoch im nächsten Landtagsplenum von der Regierungsmehrheit beschlossen werden.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende

Wir haben gestern im Innenausschuss und heute im Rechtsausschuss erlebt: Selbstgefällig und arrogant peitscht die Große Koalition ihr Polizeigesetz durch den Landtag. Dass viele der Vorschriften verfassungsrechtlich zweifelhaft sind, stört sie offensichtlich kaum. Beispiele sind die Regelungen zur Bodycam und zur Präventivhaft. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat genau wie zahlreiche Juristinnen und Juristen in der Anhörung klargemacht, dass dies massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und nicht mit der Verfassung vereinbar ist.

Ein derart mit der heißen Nadel gestricktes Gesetz lässt SPD und CDU handwerklich unfähig aussehen. Das Vorgehen der angeblich SPD-geführten Landesregierung ist auch politisch hochgefährlich. Die völlig überflüssigen Verschärfungen täuschen Handlungsfähigkeit vor, sind aber nicht mal rechtssicher. Das ist Wasser auf die Mühlen derer, die gerne das Märchen vom Staatsversagen erzählen. Die Große Koalition sollte angesichts der vielen Proteste und der rechtlichen Bedenken ein Interesse daran haben, dass gerade dieses Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält.

Wir Grünen wollen das Gesetz deshalb gemeinsam mit der FDP mit einer Normenkontrollklage vor den Niedersächsischen Staatsgerichtshof nach Bückeburg bringen und dort überprüfen lassen. Wir sind dabei im ersten Schritt auf Unterstützung aus der Koalition angewiesen. Aber wenn das Wort des Ministerpräsidenten und des stellvertretenden Ministerpräsidenten gilt und sie die Minderheitenrechte im Parlament substantiell stärken wollen, dann können und müssen sie es hier beweisen. Wir fordern SPD und CDU auf, dem Antrag auf Normenkontrolle im Landtag zu unterstützen und damit den Weg für eine verfassungsrechtliche Überprüfung freizumachen"

Zum Hintergrund

Die Normenkontrollklage vor dem Staatsgerichtshof dient dazu, die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Niedersächsischen Verfassung überprüfen zu lassen. Sie ist eines der Mittel der Opposition zur Kontrolle der Regierungsarbeit. Antragsberechtigt sind die Landesregierung oder mindestens ein Fünftel der Mitglieder des Landtags.

Der aktuelle Landtag zählt 137 Abgeordnete. Die Oppositionsfraktionen von Grünen (zwölf) und die FDP (11) verfügen zusammen über 23 Mandate. Für das Quorum der Normenkontrollklage wären also mindestens fünf weitere Stimmen notwendig. Die GroKo aus SPD und CDU hatte zu Beginn der Wahlperiode signalisiert, die Rechte der Opposition in solchen Fällen zu sichern.

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