Pressemeldung Nr. 32 vom

Grüne und FDP beantragen Sondersitzung des Landtags zu Corona-Pandemie

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben zur Corona-Pandemie eine Sondersitzung des Niedersächsischen Landtages beantragt, die innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll.

Darum geht’s

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben zur Corona-Pandemie eine Sondersitzung des Niedersächsischen Landtages beantragt, die innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Ein Sonderplenum ist gemäß Artikel 21 der Niedersächsischen Verfassung in besonderen Fällen mit entsprechender Nennung der Themen möglich. Bislang ist turnusgemäß erst wieder Mitte Mai eine Landtagssitzung vorgesehen.

Das sagen die Grünen

Julia Willie Hamburg, Fraktionsvorsitzende

„Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschnitte haben für unser Land schwere wirtschaftliche und soziale Folgen. Deren ganzes Ausmaß oder gar Ende ist noch nicht absehbar. Jetzt stehen Maßnahmen zur schrittweisen Rückkehr in den Alltag an, aber ebenso auch Hilfen für die vielen Leidtragenden. Darüber ist dringend eine öffentliche Debatte notwendig. Diese muss jetzt beginnen – und zwar im Parlament. Denn die Entscheidungen über Lockerungen und fortbestehende Einschränkungen wiegen unverändert schwer.“

Hintergrund

Die Fraktionsvorsitzenden Julia Willie Hamburg und Stefan Birkner (FDP) haben den Antrag für eine Sondersitzung in einem gemeinsamen Schreiben am Mittwoch (15. April) an die Landtagspräsidentin sowie an die Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU und den Ministerpräsidenten übermittelt. Darin heißt es zur Begründung:

„Die großen Herausforderungen für das Gesundheitssystem, die tiefgreifenden Freiheitsbeschränkungen aufgrund exekutiver Rechtsakte sowie die daraus resultierenden gravierenden Auswirkungen auf alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Folge des Pandemiegeschehens machen eine kurzfristige parlamentarische Befassung mit den aktuellen Entwicklungen notwendig. Folgende Beratungsgegenstände sollen bei dieser Sondersitzung behandelt werden: Bewältigung der Corona-Pandemie und Sicherstellung der Parlamentsarbeit in Pandemiezeiten.“

Da eine Sondersitzung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten verlangt werden muss, sind die Fraktionsspitzen SPD und CDU zugleich um Unterstützung für dieses Anliegen der Opposition gebeten worden.

In der Geschäftsordnung des Landtages heißt es in § 63 Absatz 3: „Verlangen ein Viertel der Mitglieder des Landtages oder die Landesregierung die Einberufung des Landtages (Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung), so haben sie den gewünschten Beratungsgegenstand anzugeben. Die Präsidentin oder der Präsident hat den Landtag unverzüglich zu einer Sitzung mit dem gewünschten Beratungsgegenstand einzuberufen. Die Sitzung muss binnen angemessener Zeit, spätestens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.“

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