Wolfsabschuss unter Geheimhaltung wirft Fragen auf:Grüne: Töten einer geschützten Art keine Alternative zu auskömmlicher Weidetierprämie

„Das ist heute mit dem vom Umweltminister verkündeten Abschuss eines Wolfes kein guter Tag für den Artenschutz in Niedersachsen.“

Zu der Mitteilung des Umweltministers über den Abschuss eines Wolfes in Niedersachsen erklärt, Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher:

„Das ist heute mit dem vom Umweltminister verkündeten Abschuss eines Wolfes kein guter Tag für den Artenschutz in Niedersachsen. Ob die strengen Voraussetzungen für die Tötung eines sogenannten Problemwolfes vorlagen, konnte durch die Geheimniskrämerei des Umweltministeriums nicht vorher gerichtlich überprüft werden. Es bleibt daher unklar, ob der oder die Täter*in legal gehandelt hat, weil das OVG Lüneburg bereits zwei von Umweltminister Lies erteilte Abschussgenehmigungen nachträglich für illegal erklärt hat. Seinerzeit waren die Voraussetzungen für eine klare räumliche und zeitliche Zuordnung zu Rissen nicht gegeben. Außerdem bestehen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der neuen Wolfsverordnung von Minister Lies und der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit dem EU-Recht. Dies hatte auch der Umweltausschuss des Bundesrats mehrheitlich festgestellt. Der NABU Niedersachsen hat daher Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Lies begibt sich mit seinen gerichtlich nicht überprüften Abschussgenehmigungen daher auf sehr dünnes Eis und bringt auch mögliche Schütz*innen in rechtliche Schwierigkeiten. Es bleibt unverändert Aufgabe des Umweltministers, anstelle geheimer Abschusslisten endlich eine auskömmliche Prämie für Weidetiere auf den Weg zu bringen, um damit Schutzmaßnahmen gegen Wolfsrisse zu finanzieren. Der Wolf bleibt nun einmal bis auf weiteres eine zu schützende Tierart. In der Diskussion sind zudem Bedrohungen – ob pro oder contra Wolf - strikt abzulehnen und nicht zu tolerieren.“

Hintergrund

Die Aktenzeichen für frühere OVG-Entscheidungen lauten Az.: 4 ME 57/20 und 4 ME 116/20).

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