Grüne: Rechtswidriger Golfplatz auf Langeoog nicht hinnehmbar - "Landesregierung muss tätig werden"
Seit über 2 Jahren wird auf der Insel Langeoog ein 6-Loch-Golfplatz betrieben, obwohl die Anlage innerhalb des Nationalparks eindeutig gegen das Nationalparkgesetz verstößt. Nach Presseberichten, wona...
Seit über 2 Jahren wird auf der Insel Langeoog ein 6-Loch-Golfplatz betrieben, obwohl die Anlage innerhalb des Nationalparks eindeutig gegen das Nationalparkgesetz verstößt. Nach Presseberichten, wonach der zuständige Landkreis Wittmund sich bisher damit begnügt habe ein Bußgeld über 1500 Euro zu verhängen, will der Grünen-Landtagsabgeordnete Hans-Joachim Janßen jetzt Auskunft über die Aktivitäten der Landesregierung.
Mit seiner parlamentarischen Anfrage will der Grünen-Politiker wissen, in welcher Weise die Landesregierung ihrer Verpflichtung zur Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber dem Landkreis nachkommt.
" Der Nationalpark ist eine Perle des Naturschutzes in Niedersachsen und auch die Flächen des Golfplatzes sind für die Tier- und Pflanzenwelt von großer Bedeutung. Dass gerade hier jahrelang praktisch nichts gegen einen eindeutig rechtswidrigen Golfplatz unternommen wird, ist absolut nicht hinnehmbar. Wie will man da von den Menschen erwarten, dass sie sich zum Beispiel an das für bestimmte Bereiche notwendige Betretungsverbot halten", so Hans-Joachim Janßen.
Das "äußerst mickrige" Bußgeld hält der Grünen-Abgeordneten für unzureichend: Das Nationalparkgesetz sehe bei Verstößen ausdrücklich Strafzahlungen von bis zu 30.000 Euro vor. Hans-Joachim Janßen will daher von der Landesregierung wissen, ob sie ein Bußgeld von 1500 Euro angesichts der Dauer und Schwere des Gesetzesverstoßes für angemessen hält.
"Golfclubs nagen bekanntlich nicht am Hungertuch. Mit 1500 Euro verursacht man da bestenfalls ein Achselzucken; rechtlich ist vielmehr die Stilllegung des Golfplatzes geboten, nachdem die Gemeinde 3 Jahre Zeit hatte, ein vorhandenes Alternativgelände zu erschließen", sagte der Grünen-Politiker abschließend.
(Die Anfrage ist als Anlage beigefügt)