Statement:Grüne lehnen erneute Verschärfung des Polizeigesetzes ab

Bereits kurz nach Inkrafttreten muss die Groko ihr miserables und verfassungswidriges Polizeigesetz schon wieder in wesentlichen Punkten ändern. Auch die heutigen Korrekturen bei der Ausweitung der Schleierfahndung und der Kennzeichenerfassung greifen tief in die Grund- und Bürgerrechte ein und sind nicht verfassungskonform.

Zur heutigen Beratung über eine erneute Änderung des Niedersächsischen Polizeigesetzes  erklärt Christian Meyer, Fraktionsvize und Sprecher für Bürgerrechte:

 Es bleibt ein Fehler der Groko, der Opposition ihre Rechte nicht zu  ermöglichen und das eigene Gesetz nicht in Bückeburg überprüft zu haben:  Bereits kurz nach Inkrafttreten muss die Groko ihr miserables und verfassungswidriges Polizeigesetz schon wieder in wesentlichen Punkten ändern. Auch die heutigen Korrekturen bei der Ausweitung der Schleierfahndung und der Kennzeichenerfassung greifen tief in die Grund- und Bürgerrechte ein und sind nicht verfassungskonform.  Die Groko weitet damit die Polizeibefugnisse unzulässig zu Lasten der Rechte unbescholtener Bürger*innen aus. Die Groko hält daran fest, bei der Schleierfahndung und der Speicherung von Autokennzeichen bei der Section Control alle Bürger*innen unter Generalverdacht zu stellen.

Wir werden diese erneuten Verschärfungen daher ablehnen. Die Groko will auch  die verfassungswidrige Präventivhaft ohne Tat und die heimliche Computerdurchsuchung (Staatstrojaner) nicht ändern. SPD und CDU verweigern weiterhin  die Überprüfung ihres miserablen Gesetzes vor dem Staatsgerichtshof und schränken offenbar lieber unzulässig die Rechte der Bürger*innen in Niedersachsen ein als einmal gemachte Fehler zuzugeben und zu heilen.

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