Pressemeldung Nr. 310 vom

Notfallbergung in niedersächsischen Häfen darf nicht ausgeschlossen werden :GRÜNE kritisieren Versagen der europäischen Schifffahrtspolitik mit dem havarierten Frachter MSC Flaminia

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat den Umgang mit dem havarierten Frachter MSC Flaminia als „Versagen der europäischen Schifffahrts- und Meerespolitik“ kritisiert.

Der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel hat den Umgang mit dem havarierten Frachter MSC Flaminia als "Versagen der europäischen Schifffahrts- und Meerespolitik" kritisiert. "Es ist verantwortungslos, wenn in Kauf genommen wird, dass solche Havaristen irgendwo im tiefen Ozean versenkt und billig entsorgt werden", sagte der Grünen-Politiker heute (Freitag) in Hannover. Es nutze nichts, wenn sich die Europäische Union darauf einige, Notankerplätze an den Küsten der EU-Länder aufzulisten und es keine Verpflichtung für die Staaten gibt, havarierte Schiffe dort auch wirklich ankern zu lassen.

Wenzel forderte die niedersächsische Landesregierung auf, notfalls die Verantwortung für die Bergung des Schiffes an Land zu übernehmen, wenn die französische und die britische Regierung ihre Politik des "nicht vor meiner Haustür" nicht aufgeben und doch noch einen Anlaufhafen für den Frachter zur Verfügung stellen würden. "Ich vertraue der Kompetenz des Havariekommandos diese Notfallsituation beurteilen zu können. Die Möglichkeit, das Schiff vor unserer Küste notankern zu lassen und es eventuell in Wilhelmshaven zu entladen und so weitere Gefahren abzuwehren, darf nicht ausgeschlossen werden", sagte der Grünen-Politiker. Es sei allerdings zwingend erforderlich, dass die Öffentlichkeit umfassend über die Ladung, die an Bord befindlichen Gefahrgüter und den Zustand von Schiff und Ladung unterrichtet wird. Insbesondere die Reederei NSB (Niederelbe Schifffahrtsgesellschaft in Buxtehude) müsse in dieser Hinsicht ihrer Verpflichtung nachkommen.

Wenzel: "Die Entscheidung, ob das Schiff in einem niedersächsischen Hafen aufgenommen werden kann, muss mit den betroffenen Bundesländern und Kommunen abgestimmt und transparent gemacht werden. Dazu gehört vor allem die genaue Information über die Ladung und den Zustand der Flaminia. Erst wenn die Bewertung des Havariekommandos vorliegt und erst wenn eine Beeinträchtigung der Nordseeregion und des Nationalparks ausgeschlossen werden kann, kann die Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Schiff bei uns geborgen werden kann."

Zurück zum Pressearchiv