Pressemeldung Nr. 29 vom

Geflügelpest:Grüne: Konzept zum Schutz der Freilandhaltung nötig

Anfang November 2020 appellierte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) an die Landkreise risikobasiert die Aufstallung der Geflügelbestände anzuordnen um die Geflügelpest einzudämmen.

Darum geht´s

Anfang November 2020 appellierte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) an die Landkreise risikobasiert die Aufstallung der Geflügelbestände anzuordnen um die Geflügelpest einzudämmen. Wie eine aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zeigt, gelten die Beschränkungen in 26 der 45 Landkreise und kreisfreien Städte nun seit mehr als vier Monaten. Hinzu kommen weitere Landkreise, die nur Teilbereiche ausgewiesen haben oder Einzelaufstallungen angeordnet haben. Somit sind rund 4,4 Mio. von 4,8 Mio. Freilandlegehennen betroffen, hinzu kommt der Großteil der 2,8 Mio. Bio-Legehennen.  Die Freiland-Eier mit der Haltungskennzeichnung 1 müssen nun als „aus Bodenhaltung“ vermarktet werden. Neben Problemen mit dem Tierschutz ergeben sich daraus für die Freilandbetriebe wirtschaftliche Einbußen, insbesondere im Ostergeschäft.

Das sagen die Grünen

Miriam Staudte, agrarpolitische Sprecherin

„Ministerin Barbara Otte-Kinast delegiert das Problem an die Landkreise und kümmert sich weder um die Ursachen für die Geflügelpestausbrüche noch um die Folgen für die Freiland-Haltung.  Es ist verantwortungslos, dass die Landwirtschaftsministerin versucht, das Problem auszusitzen.

Es wird immer deutlicher: Die Verhängung der Stallpflicht in ganzen Landkreisen ist unverhältnismäßig. Obwohl die Ausbrüche vor allem in geschlossenen Massentierhaltungsställen auftreten, sind durch das Verbot des Auslaufs vor allem Bio- und Freiland-Betriebe geschädigt. Es muss differenzierter mit Aufstallpflichten umgegangen werden, sonst geben insbesondere die Hobby-Hühnerhalterinnen und –halter auf und das kann ja wohl niemand wollen. Die lange Stallpflicht bringt zudem immense Probleme im Tierschutz mit sich, was selbst das Landwirtschaftsministerium eingestehen muss. Freilandbetriebe haben oft nur ein begrenztes Platzangebot in den Ställen, weil der Auslauf der Tiere ein wichtiger Bestandteil des Haltungskonzeptes ist. Es ist völlig unzureichend, den betroffenen Betrieben zu empfehlen zusätzliche Beschäftigungsmaterialien anzubieten, wie es das Ministerium in der Antwort auf unsere Anfrage gemacht hat.

Außer im Landkreis Cloppenburg erleben wir, dass Fälle nur vereinzelt oder in regionalen Clustern auftreten. Auch zeigt sich, dass gerade die industrielle Putenhaltung für Geflügelpestausbrüche anfällig ist, weniger die Legehennenhaltung. Die Theorie von der Einschleppung durch Wildvögel ist vielfach schlicht nicht mehr haltbar, vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass die Hygienemaßnahmen durch einzelne Betriebe nicht eingehalten wurden. Ausgerechnet vor Ostern leiden nun die Betriebe unter den sinkenden Erzeugerpreisen, die eine Umdeklaration mit sich bringt. Auch die Anordnungen zum Verkauf sind teilweise völlig unverhältnismäßig, wenn die Hobbyhalter ihre Eier nicht mehr den Nachbarn verkaufen dürfen, die Großbetriebe die Eier aber weiter an Verarbeitungsbetriebe liefern dürfen.“

Hintergrund

Seit November 2020 wurden 64 Ausbrüche der Geflügelpest in niedersächsischen Ställen registriert. In rund 72% der Fälle waren Putenbestände betroffen. Ausbrüche in Legehennenbetrieben gab es dagegen nur drei mal. Knapp zwei Drittel aller niedersächsischen Ausbrüche waren allein im Landkreis Cloppenburg zu verzeichnen (34 Putenmast-, drei Entenmastbetriebe, ein Hähnchenmastbetrieb).

Während von Ausbrüchen betroffene Tierhaltungsbetriebe, deren Tiere gekeult werden müssen,  durch die Tierseuchenkasse entschädigt werden, gehen die von der Stallpflicht geschädigten Freiland-Tierhaltenden leer aus, denn für sinkende Erzeugerpreise aufgrund der Deklaration zu Stalleiern wird niemand entschädigt.

Die EU erlaubt eine Vermarktung für „Eier aus Freilandhaltung“ im Falle einer gesetzlich verordneten Stallpflicht nur für 16 Wochen. Bei einer realistischen Legeleistung von rechnerisch 300 Eiern pro Jahr und Henne, müssen somit täglich 3,6 Mio. Freilandeier umdeklariert werden. Die Antwort des ML lässt vermuten, dass diese Zahlen vor Ostern noch höher liegen, denn:

„Grundsätzlich ist die Eierproduktion zeitlich auf die steigende Nachfrage zu Feiertagen vorbereitet. Das Ein- und Ausstallungsmanagement ist in der Regel so ausgerichtet, dass bestimmte Herden sich in der höchsten Produktionsphase befinden, wenn die Nachfrage feiertagsbedingt ansteigt.“

Die Umdeklaration bedeutet dabei einen höheren Arbeitsaufwand und niedrigere Verkaufserlöse (bis zu drei Cent pro Ei). Zudem verringert sich so die Zahl der Eier aus Freilandhaltung, die in den Handel kommen, sodass das ML in diesem Zusammenhang davon ausgeht, „dass Freilandhaltungseier (Anm.: für die Verbraucher) teurer, Bodenhaltungseier hingegen billiger werden.“ Diesbezüglich wird durch das ML auch darauf hingewiesen, „dass im Rahmen der Geflügelpest-Verordnung ein Verbringungsverbot für Eier besteht“, welches auch „für Klein- und Kleinstbetriebe in Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten, die ausschließlich über die Erzeugerprivilegierung ohne Kennzeichnung direkt an Endverbraucher vermarkten“ gelte.

Für Produzenten, die ihre Eier unmittelbar in einen Verarbeitungsbetrieb für Eiprodukte liefern, sieht die Geflügelpest-Verordnung in §15 hingegen Ausnahmen vor, da dort die Gefahr für eine mögliche Verbreitung des Virus geringer angesehen wird.

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