Statement:Grüne: Keine Zwangsverpflichtung für Pflegekräfte und Arzt*innen – Neues Corona-Gesetz muss sorgfältig beraten werden

Der eng gestrickte Zeitplan der Regierungskoalitionen zur intensiven Beratung des Gesetzes birgt erhebliche Risiken für eine fundierte und besonnene Arbeit an den weitreichenden Vorgaben. Es handelt sich bei diesem Gesetz keineswegs um geringe Eingriffe und Verpflichtungen für unsere Gesellschaft und unsere Politik.

Die Landesregierung aus SPD und CDU hat am Mittwoch (20. Mai) ein so genanntes Bündelungsgesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vorgelegt und in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz dient dazu, in der jetzigen Krise und möglichen pandemischen Folgekrisen besser vorbereitet zu sein und Verordnungen und Maßnahmen rechtsverbindlich umsetzen zu können.

Dazu sagt Susanne Menge, innenpolitische Sprecherin:

Der eng gestrickte Zeitplan der Regierungskoalitionen zur intensiven Beratung des Gesetzes birgt erhebliche Risiken für eine fundierte und besonnene Arbeit an den weitreichenden Vorgaben. Es handelt sich bei diesem Gesetz keineswegs um geringe Eingriffe und Verpflichtungen für unsere Gesellschaft und unsere Politik. Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte in Krisenzeiten zwangsweise zu verpflichten,  lehnen wir ab und fordern stattdessen ein Register auf Basis von Freiwilligkeit.  

Die geplante Möglichkeit, Stadt- und Gemeinderatssitzungen auch als Videokonferenz abzuhalten, begrüßen wir grundsätzlich. So kann demokratische Gremienarbeit auch in Pandemiezeiten gesichert werden. Allerdings muss der Datenschutz gesichert sein und ausreichend schnelles Internet vorhanden sein. Letzteres zu sichern hat die Landesregierung leider bislang versäumt.

Die mögliche Verschiebung von Bürgermeisterwahlen bei der Verlängerung der Amtszeit des Amtsinhabers sehen wir kritisch. Wenn eine Wahl wirklich nicht vor Ablauf der Amtszeit eines Bürgermeisters abgehalten werden kann, muss eben die Stellvertretungsregelung greifen. Alles andere wäre unter Demokratiegesichtspunkten höchst zweifelhaft.“

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