Statement:Grüne: Jede Stimme soll gleich zählen – für eine gerechte Wahlkreisreform

Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden kleiner. Auch das neue Auszählverfahren schafft mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Parteien.

Der Zuschnitt der Wahlkreise in Niedersachsen wird neu geregelt: Abweichungen von 25 Prozent bei der Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis gehören damit der Vergangenheit an. Nach einem Urteil des Staatsgerichtshofs gilt schon bei der nächsten Landtagswahl 2027 eine Obergrenze von 15 Prozent. SPD und Grüne im Landtag haben als einzige Fraktionen dazu einen eigenen Vorschlag vorgelegt. Dieser berücksichtigt auch das Bevölkerungswachstum im Westen und den Bevölkerungsrückgang im Osten. Demnach erhöht sich die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90. Zudem wird die Sitzverteilung zukünftig nach dem Auszählverfahren Sainte-Laguë/Schepers (anstatt wie bisher nach d'Hondt) vorgenommen, das eine fairere Verteilung der Sitze vorsieht und kleinere Parteien nicht benachteiligt. Dazu erklärt Volker Bajus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen Landtagsfraktion Niedersachsen:

Mit unserem Vorschlag setzen wir das Urteil des Staatsgerichtshofs konsequent um. Der Grundsatz, dass jede Stimme gleich viel zählt, wird gestärkt und die Unterschiede zwischen den Wahlkreisen werden kleiner. Auch das neue Auszählverfahren schafft mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb der Parteien. Die gesetzliche Basiszahl von 135 Sitzen bleibt bestehen. Durch die drei zusätzlichen Wahlkreise bekommt die Fläche mehr Gewicht und der bislang benachteiligte Westen Niedersachsens wird gestärkt.

Hintergrund: Mit derzeit 146 Abgeordneten ist der Niedersächsische Landtag das fünftgrößte Landesparlament - nach Bayern (203), Nordrhein-Westfalen (195), Berlin (159) und Baden-Württemberg (154). Niedersachsen ist flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland und liegt nach der Bevölkerungszahl auf Rang Vier. Auf ein Landtagsmitglied kommen rund 55.000 Einwohner*innen und eine Fläche von 327 Quadratkilometern.

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