Lesung mit Asha Hedayati:Grüne: Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen

Jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt. Darauf haben die Grünen im Landtag anlässlich des „One-Billion-Rising“-Aktionstages mit einer Lesung aufmerksam gemacht. Die Autorin und Rechtsanwältin Asha Hedayati trug vor 130 Zuhörer*innen mehrere Passagen aus ihrem Buch „Die stille Gewalt – wie der Staat Frauen alleine lässt“ vor.

Darum geht es

Jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer häuslicher Gewalt. Darauf haben die Grünen im Landtag anlässlich des „One-Billion-Rising“-Aktionstages mit einer Lesung aufmerksam gemacht. Die Autorin und Rechtsanwältin Asha Hedayati trug vor 130 Zuhörer*innen mehrere Passagen aus ihrem Buch „Die stille Gewalt – wie der Staat Frauen alleine lässt“ vor.

Das sagen die Grünen

Tanja Meyer, frauenpolitische Sprecherin

Wir sind uns einig, dass die öffentliche Wahrnehmung und strukturelle Fehlentwicklungen beim Thema Gewalt gegen Frauen dringend korrigiert werden müssen. Es braucht deutlich mehr Anstrengungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Gewalt gegen Frauen können wir nur zusammen bekämpfen. Es braucht deswegen in allen Lebensbereichen endlich ein gleichberechtigtes Miteinander.

Swantje Schendel, kinder- und jugendpolitische Sprecherin

Großer Handlungsbedarf besteht bei der Verbesserung des Kinderschutzes im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Das Miterleben stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Dies muss auch in familiengerichtlichen Verfahren anerkannt und berücksichtigt werden.

Evrim Camuz, rechtspolitische Sprecherin

Es stellt sich die Frage, ob Gewaltschutz ein verpflichtendes Element in der Ausbildung der Richter*innen ein geeignetes Mittel wäre, um mehr Sensibilität und Bewusstsein für die Gewalt an Frauen und Kindern zu erreichen. Ebenso darf die Arbeit und der Einfluss der Verfahrensbeistandschaft nicht unterschätzt werden, ggf. brauchen wir auch hier einheitlichere Fortbildungen zum Schutz des Kindeswohls. Die Gewaltprävention darf nicht länger vernachlässigt werden.

Hintergrund

Mit der „Istanbul-Konvention“ existiert seit 2011 eine umfassende Verpflichtung zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zum Schutz der Betroffenen und zur Bestrafung der Täter*innen. Bei der Umsetzung dieser Konvention gibt es nach wie vor erhebliche Handlungs- und strukturelle Defizite: staatliche Strukturen, die Partnerschaftsgewalt stützen sowie finanzielle Abhängigkeitsverhältnisse sind zwei Beispiele. Auch die Auslegung des Sorgerechts für gemeinsame Kinder macht die Trennung aus gewalttätigen Partnerschaften oftmals unmöglich, weil Gewalterfahrungen in Rechtsstreitigkeiten um das Sorgerecht zu wenig berücksichtigt werden.

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