Pressemeldung Nr. 1283 vom

GRÜNE fordern Stopp der Rasterfahndung in Niedersachsen - Grundrechtseingriffe gegen Hunderttausende nicht zu rechtfertigen

Die Landtagsgrünen haben Innenminister Bartling aufgefordert, die Rasterfahndung in Niedersachsen umgehend zu stoppen. Die Grundrechtseingriffe gegen hunderttausende unbescholtener Bürger seien nicht...

Die Landtagsgrünen haben Innenminister Bartling aufgefordert, die Rasterfahndung in Niedersachsen umgehend zu stoppen. Die Grundrechtseingriffe gegen hunderttausende unbescholtener Bürger seien nicht zu rechtfertigen, sagte die innenpolitische Sprecherin Silke Stokar am Dienstag (heute) in Hannover. Nach dem gerichtlich verfügten Aus der Rasterfahndung in drei Bundesländern gerate auch Niedersachsen immer mehr unter Druck. Das Ziel der Rasterfahndung, ein bundesweit einheitlicher Abgleich von Daten nach bestimmten Merkmalen, könne nicht mehr erreicht werden.
Neben den Daten aus den Universitäten hat das Landeskriminalamt offenbar auch in Niedersachsen Daten aus den Einwohnermeldeämtern, den Ausländerzentralregistern und weiteren Fachhochschulen angefordert. Ob hier auch 5 Millionen Datensätze an das LKA geliefert wurden, wie dies offensichtlich in Nordrhein-Westfalen der Fall war, sei vom Innenministerium nicht zu erfahren, sagte die Grünen-Politikerin.
Stokar befürchtet, dass die Rasterfahndung sich nach dem NPD-Verbotsverfahren zur "zweiten großen innenpolitischen Panne" entwickeln könnte.
Die einzelnen Bundesländer würden sich nicht an ein einheitliches Verfahren halten, sagte Stokar. An einige Länder sind vom BKA über hundert "Treffer" zur weiteren Abklärung zurückverwiesen worden, andere Länder, wie Niedersachsen haben noch nicht an das BKA geliefert. Mindestens drei Bundesländer fallen durch die Gerichtsbeschlüsse aus.
"Von einem zielgerichteten und abgestimmten Vorgehen zwischen Bund und Ländern kann bei dieser Rasterfahndung nicht mehr die Rede sein. Den verantwortlichen Innenministern geht es mehr um öffentliche Effekte als um tatsächliche Erfolge", sagte Stokar.

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