Pressemeldung Nr. 293 vom

Meyer: Verbraucherschutz durch Wahlfreiheit und maximale Transparenz:Grüne fordern Hygieneampel für Restaurants

Angesichts des heute vorgestellten Verbraucherschutzberichts des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Christian Meyer die Einführung einer verbindlichen Hygieneampel in der Gastronomie in Niedersachsen.

Angesichts des heute vorgestellten Verbraucherschutzberichts des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Christian Meyer die Einführung einer verbindlichen Hygieneampel in der Gastronomie in Niedersachsen: "Wenn im letzten Jahr bei fast jedem dritten überprüften Restaurant und Imbiss in Niedersachsen zum Teil gravierende Hygienemängel festgestellt werden, muss die Politik endlich handeln. Das ist echte Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher und stärkt das Qualitätsbewusstsein in der Gastronomie. Mit guten Ergebnissen können Gastronomen dann auch vernünftig werben."

Die Grünen kritisierten, dass  Minister Lindemann eine Veröffentlichung der Prüfberichte im Internet und eine verbindliche Restaurantkennzeichnung über eine Ampel ablehne. "Mängel bei Sauberkeit, Essensqualität und Kühlung sind kein hinzunehmendes Kavaliersdelikt. Die Strafen und Kontrollen sind deutlich zu gering. Am wirksamsten gegen Verbraucherschutzmängel sind maximale Transparenz und Kennzeichnung. Das zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern. Wir brauchen daher auch in Niedersachsen endlich eine obligatorische Kennzeichnung von guten, mittleren und schlechten Restaurants für die Verbraucherinnen und Verbraucher", forderte Meyer. Das sei gut für den Wettbewerb und führe insgesamt zu Verbesserungen im Sinne der Kunden aber auch der Gastronomie.

Nachdem eine bundesweite Ampelkennzeichnung von Restaurants an der Bundesregierung gescheitert ist, sind das Vorgehen gegen Gammelgastronomie und Kennzeichnung Sache der Bundesländer.

Das CDU-geführte Saarland, NRW, Hamburg, Baden-Württemberg sowie Berlin haben nun eigene Regelungen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in der Gastronomie wie Kennzeichnung, Veröffentlichung der Prüfberichte im Internet und bessere Kontrollen angekündigt oder beschlossen. "Nur Niedersachsen bleibt wieder einmal tatenlos, dabei belegt der aktuelle Verbraucherschutzbericht, dass hohe Maß an Hygienemängeln in niedersächsischen Restaurants und Imbissbuden. Schwarz-Gelb in Niedersachsen stellt die Ampel für mehr Verbraucherschutz auf rot ", so Meyer.

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