Statement:Grüne: Fehlstart für Soforthilfe – Land muss ausreichend Finanzhilfe für alle garantieren

Die Landesregierung hat bei der dringend benötigten Soforthilfe vor allem für kleine Betriebe und Selbstständige leider einen fatalen Fehlstart hingelegt. Mehrere hunderttausend Anträge konnten nicht gestellt werden, weil die digitale Infrastruktur zusammengebrochen ist.

Die massiven Probleme bei der Antragstellung für Soforthilfen aus dem Landesprogramm beunruhigt mehrere hunderttausende Freiberufler*innen, Selbstständige und Kleinbetriebe. Angesichts der hohen Zahl der Antragsteller*innen besteht die Sorge, dass das bisher vorgesehene Volumen für schnelle Liquiditätshilfen von 100 Millionen Euro bei weitem nicht reichen könnte. Die Grünen im Landtag fordern deshalb die Landesregierung auf, kurzfristig und verbindlich öffentlich Klarheit zu schaffen, dass alle berechtigten Anträge auch bewilligt werden. Um die versprochene schnelle Bearbeitung und Auszahlung zu gewährleisten, muss angesichts der offensichtlich mehr als 250.000 geplanten Anträge das Personal erkennbar massiv erhöht werden.

Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher:

Die Landesregierung hat bei der dringend benötigten Soforthilfe vor allem für kleine Betriebe und Selbstständige leider einen fatalen Fehlstart hingelegt. Mehrere hunderttausend Anträge konnten nicht gestellt werden, weil die digitale Infrastruktur zusammengebrochen ist. Warum sich das nicht verhindern ließ und was das für die Digitalisierungsstrategie des Landes heißt, müssen wir später im Fachausschuss aufarbeiten. Akut müssen N-Bank und das Land mit Hochdruck jetzt nicht nur die technischen Probleme umgehend beheben und alternative Wege zur Antragsstellung anbieten. Angesichts der hohen Zahl der zu erwartenden Anträge muss das Land vor allem klarstellen, dass alle den Zuschuss zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz auch bekommen werden.

Es ist leicht auszurechnen, dass die bisher vorgesehene Summe von 100 Millionen Euro bei weitem nicht reichen könnte. Dies löst bei vielen Solo-Selbstständigen, Freiberufler*innen, Kulturschaffenden und Betrieben unter 50 Beschäftigten Verunsicherung und Existenzangst aus. Dies muss ganz schnell aus der Welt geschafft werden. Die Grünen fordern von der Landesregierung daher eine öffentliche Klarstellung, dass im Zweifel weiteres Geld zur Verfügung gestellt wird. Niemand darf mit einer begründeten Antragsstellung leer ausgehen.

Die Antragsunterlagen sind für viele Betroffenen zudem bisher missverständlich oder nicht eindeutig genug, was die Bedingungen und Voraussetzungen für die Hilfen angeht. Auch hier ist neben der internen auch eine öffentliche Klarstellung wichtig, dass bereits die Existenzgefährdung durch die akute Corona-Krise für den Anspruch auf Hilfe ausreicht.

Wenn das Krisenmanagement von Wirtschaftsminister Althusmann und der Landesregierung schon am Beginn ohne auch nur einen ausgezahlten Euro schon an seine Grenzen gerät, ist das ein fatales Signal an alle, die es in der Corona-Krise hart trifft. Die Landesregierung hat zugesagt und ist in der Pflicht, Soforthilfen in Abstimmung mit den Bundesprogrammen schnell, unbürokratisch und zu einfachen Bedingungen auszuzahlen. Dafür bedarf es angesichts der Flut der Anträge auch erkennbar mehr Personal. In der Krise sollte der Bürokratieabbau, den sich Minister Althusmann zu Recht auf die Fahnen geschrieben hat, umgehend praktiziert werden.

Hintergrund

Im Rahmen des Nachtragshaushalt vom 25.03.2020 hat der Landtag einhellig erhebliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Schwerpunkt sind einmalige Liquiditätszuschüsse bis zu maximal 20.000 Euro. Sie werden im Rahmen eines sechsmonatigen Landesprogramms als Zuschussförderung mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Betriebsangehörigen und gilt für Freiberufler, Kleinunternehmen bis zu 49 Beschäftigten, Startup-Unternehmen, aber auch für Solo-Selbstständige und Künstler sowie Kulturschaffende. Viele betroffene Unternehmen befürchten nun, dass die Hilfen bei Weitem nicht  für alle Antragssteller*innen reichen werden.

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