Statement:Grüne: Die AfD wollte rassistische Vorurteile schüren – und ist gescheitert

Die AfD zielt mit ihrer Frage nach den Vornamen von Tatverdächtigen vor allem darauf ab, rassistische Vorurteile zu schüren. Die Antwort hätte keinen belastbaren Erkenntnisgewinn zur Silvesternacht 2023/2024 gebracht. Weil die AfD die Preisgabe der Vornamen ersichtlich deswegen begehrte, um die politische Debatte anzuheizen, kam auch eine vertrauliche Unterrichtung im Landtag nicht in Frage.

Die Richter*innen am Niedersächsischen Staatsgerichtshof haben ihre Entscheidung zur Klage eines AfD-Landtagsabgeordneten getroffen. Dabei ging es um dessen Forderung, die Vornamen von Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/2023 preiszugeben, und die Weigerung der Landesregierung. Die Klage der AfD wurde abgewiesen. Dazu sagt Anne Kura, Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Die AfD zielt mit ihrer Frage nach den Vornamen von Tatverdächtigen vor allem darauf ab, rassistische Vorurteile zu schüren. Die Antwort hätte keinen belastbaren Erkenntnisgewinn zur Silvesternacht 2023/2024 gebracht. Weil die AfD die Preisgabe der Vornamen ersichtlich deswegen begehrte, um die politische Debatte anzuheizen, kam auch eine vertrauliche Unterrichtung im Landtag nicht in Frage. Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsgerichtshofs und halten sie inhaltlich für richtig.

Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und vor allem die Unschuldsvermutung wiegen weit höher als die Fragerechte der Abgeordneten.

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