Pressemeldung Nr. 966 vom

Grüne bestätigt: Waldbetretungsverbot unzulässig

Aus einer rechtlichen Prüfung durch den parlamentarischen Gesetzgebungs- und Bera-tungsdienst (GBD) des Niedersächsischen Landtages ergibt sich juristische Unterstützung für die Forderung der Grünen-F...

Aus einer rechtlichen Prüfung durch den parlamentarischen Gesetzgebungs- und Bera-tungsdienst (GBD) des Niedersächsischen Landtages ergibt sich juristische Unterstützung für die Forderung der Grünen-Fraktion, das von der Landesregierung geplante nächtliche Begehungsverbot für den Wald abzulehnen. Darauf hat der forstpolitische Sprecher Hans-Jürgen Klein am Wochenende in Hannover hingewiesen.
Das jetzt für die anstehende Ausschussberatung des Waldgesetzes vorliegende Gutachten komme zu dem Schluss, dass die geplante Regelung "rechtlich unzulässig ist, weil das Betreten des Waldes grundsätzlich vom Gesetzgeber gewollt ist." Klein: "Weiter heißt es, dass ein Betretungsverbot unverhältnismäßig wäre, weil der vom Land angeblich bezweckte Schutz von Waldbesitzern vor Haftung bei Unfällen durch die gesetzlich geregelte Selbst-haftung eines jeden beim Betreten und Befahren des Waldes ausreichend gegeben ist."
Der Grünen-Politiker verweist darauf, dass es, bis auf eine Ausnahme, bislang nicht zu schadensersatzpflichtigen Unfällen in Niedersachsens Wäldern gekommen ist. Den tragi-schen Fall, der aus einer nicht gesicherten Baumaßnahme in einem Staatsforst resultierte, zum Anlass für die "generelle gesetzliche Verbannung der Menschen aus dem nächtlichen Forst" zu machen, könnte als "Willkürmaßnahme" bezeichnet werden, sagte Klein.
Er forderte den Landwirtschaftsminister auf, das Betretungsverbot zurückzuziehen. "Wenn Bartels bei dieser juristisch nicht haltbaren Regelung bleibt, muss er sich vorwerfen lassen, dass es ihm nur darum geht, den Jägern die nächtlichen Exklusivrechte im Wald zum Geschenk zu machen."
Die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes dokumentieren wir als Anlage (PDF-Datei)

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