Statement:Grüne bedauern Freispruch im Bad Iburger Schlachthofskandal

Der Freispruch für die amtlichen Veterinäre mangels Beweisen ist aus Sicht der Grünen-Landtagsfraktion ein schlechtes Signal für den Tierschutz.

Nach rund viereinhalb Jahren hat das Amtsgericht Bad Iburg mit seinem Urteilsspruch vom 25.01.2023 einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung des wohl größten niedersächsischen Schlachthofskandales der letzten Jahrzehnte gezogen. Der Freispruch für die amtlichen Veterinäre mangels Beweisen ist aus Sicht der Grünen-Landtagsfraktion ein schlechtes Signal für den Tierschutz. Er offenbart weiteren Handlungsbedarf bei der Kontrolle und Ahndung von offensichtlichen Missständen in Sachen Tierschutz. Entsprechend sieht der rot-grüne Koalitionsvertrag vor, die Veterinäraufsicht und die Strafverfolgung bei Tierschutzverstößen in Niedersachsen auf den Prüfstand zu stellen und zu stärken.

Christian Schroeder, tierschutzpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag:

„Die Bilder aus Bad Iburg waren und sind schockierend. Es ist bedauerlich, dass es der Schwerpunktstaatsanwaltschaft nach Jahren intensiver Ermittlungen und Sichtung mehrerer tausend Stunden belastenden Videomaterials nicht gelungen ist, die Taten zweifelsfrei nachzuweisen. Wenn auch die Staatsanwaltschaft am Ende auf Freispruch plädiert, fragt man sich, wie belastbar die Anklageschrift war. Der Freispruch im größten Schlachthofskandal Niedersachsen sendet jedenfalls ein völlig falsches Signal.

Konsequenz dieses Freispruchs muss jetzt sein, die Veterinäraufsicht in Niedersachsen und die Strafverfolgung weiter zu verbessern. Es ist deshalb gut, dass die rot-grüne Koalition sich ohnehin vorgenommen hat, die Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu überprüfen und diese mit den notwendigen personellen Ressourcen auszustatten.

Gleichzeitig zeigt der Skandal von Bad Iburg, wie wichtig es ist, bisherige Standards für die Dokumentations- und Berichtspflichten von Amtsveterinären zu überprüfen. Es darf nicht sein, dass grundlegende Aufgaben wie die Überprüfung der lebenden Tiere nur unzureichend erledigt werden und dies völlig straffrei bleibt.“

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