Pressemeldung Nr. 433 vom

Grüne: Atomgesetzentwurf zur Asse legalisiert Rechtsbrüche

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes kommt von den Grünen im Bundestag und im Landtag von Niedersachsen. „Der Gesetzentwurf legalisiert nachträglich die Einlagerung von Atommüll in der Asse, obwohl nie ein Planfeststellungsverfahren stattgefunden hat.“

Scharfe Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes kommt von den Grünen im Bundestag und im Landtag von Niedersachsen. "Der Gesetzentwurf legalisiert nachträglich die Einlagerung von Atommüll in der Asse, obwohl nie ein Planfeststellungsverfahren stattgefunden hat", sagten der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel und die umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Sylvia Kotting-Uhl.

Der Eindruck, es sei alles auf einem guten Wege, den Umweltminister Gabriel heute in einem Pressegespräch zu vermitteln bemühe, passe nicht mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes zusammen, erklärte Kotting-Uhl. Für die Anwendung von Atomrecht bei der Schachtanlage Asse sei eine Gesetzesänderung nicht zwingend erforderlich. Die Gesetzesgrundlage sei mit den Paragraphen 9a und 9b AtG vorhanden. Sie müsse lediglich angewendet werden, sagte Wenzel.

In dem Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes solle jetzt festgelegt werden, dass für den Weiterbetrieb der Anlage keine Planfeststellung erforderlich sei. "Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen", sagten Kotting-Uhl und Wenzel. Die Asse wäre in einem normalen öffentlich-rechtlichen Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Prüfung der Langzeitsicherheit nie genehmigt worden. Jetzt komme die Genehmigung durch die Hintertür und gleichzeitig werde mit der Formulierung "Stilllegung" ein neuer Rechtsbegriff eingeführt, der vermuten lasse, dass die Option der Rückholung aller radioaktiven Abfälle gar nicht mehr ernsthaft geprüft werden solle, sagten die beiden Grünen.

Sie forderten Umweltminister Gabriel auf, in jedem Fall den Satz des Gesetzentwurfs zu streichen (§ 57b (1) Satz 3 neu AtG), der den Weiterbetrieb der Asse ohne Planfeststellung erlaube.

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