Pressemeldung Nr. 392 vom

Gesetzentwurf der Landesregierung ignoriert das Thema völlig:Fukushima muss Konsequenzen für Katastrophenschutz in Deutschland haben

„Wenn es in Grohnde zu einem Unfall käme, könnte innerhalb weniger Stunden das Ruhrgebiet betroffen sein", so Stefan Wenzel. In solch einer Lage wäre der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde völlig überfordert.

 

Der Katastrophenschutz bei Unfällen mit Atomanlagen kann nicht so kleinräumig bleiben, wie er heute ist, sagte Stefan Wenzel, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag, nach der Beratung eines Entwurfs der Landesregierung zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Die landkreisbezogene Zuständigkeit stößt bei einem Atomunfall innerhalb kürzester Zeit an ihre Grenzen. „Wenn es in Grohnde zu einem Unfall käme, könnte innerhalb weniger Stunden das Ruhrgebiet betroffen sein", sagte Wenzel. In solch einer Lage wäre der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde völlig überfordert.

 

Erfahrungen aus Japan zeigten, dass Menschen bei Evakuierungen teilweise in Gebiete geschickt wurden, die radiologisch höher belastet waren als die Herkunftsgebiete, so Wenzel. Auch in Japan war der Katastrophenschutz zu kleinräumig organisiert. Das führte zum Auseinanderreißen der Befehlsketten und Organisationsstrukturen und anschließend zu völlig chaotischen Entwicklungen.

Wenzel äußerte sein Unverständnis über die Gesetzesnovelle der Landesregierung. „Da will man Richtlinien der EU von 2003 und 2006 in Landesrecht umsetzen, ignoriert aktuelle Anforderungen aber völlig. Selbst bei extremen Hochwasserereignissen im Binnenland wird die Vorsorge heute länderübergreifend organisiert. Bei Atomunfällen sind hingegen die Landkreise zuständig.“ Wenzel forderte eine Auswertung der japanischen Erfahrungen und eine Neustrukturierung des Katastrophenschutzes für Unfälle in Atomanlagen. 

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