Pressemeldung Nr. 446 vom

Umweltverträglichkeitsprüfung bereits bei Probebohrungen gefordert:Flächendeckendem Einsatz von Fracking deutliche Grenze gesetzt

Zum im Bundesrat beschlossenen Antrag zum Fracking erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel:

Zum heute (Freitag) im Bundesrat beschlossenen Antrag zum Fracking erklärt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen Stefan Wenzel:

„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Bundesrates zum Fracking. Die konzernfreundliche Haltung der niedersächsischen Landesregierung konnte sich nicht durchsetzen. Dem flächendeckenden Einsatz von Fracking zur Unterstützung bei der Gasförderung ist eine deutliche Grenze gesetzt worden. Der mit rot-grüner Mehrheit beschlossene Antrag aus Nordrhein-Westfalen sieht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bereits für Probebohrungen vor. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die Verordnung zum Bundesberggesetz zu ändern. Damit würden endlich eine Bürgerbeteiligung und eine umfassende Bewertung von bergrechtlichen Vorhaben erfolgen. Wenn der Beschluss Rechtskraft bekäme, würden auch bisher heimlich durchgeführte Fracks, wie etwa in den Gasfeldern Völkersen oder Söhlingen, erfasst. Wirtschaftsminister Bode muss den Erlass der Landesbergbehörde (LBEG) aus dem Oktober 2012 zurückziehen, weil damit weitere Fracks ohne UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden sollten. Eine UVP würde auch die Prüfung von Erdbebengefahr und Folgen umfassen.“

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