Pressemeldung Nr. 403 vom

Facebook-Fahndung in rechtlicher Grauzone – „lebenslange digitale Tätowierung“ bleibt!

„Eine rechtliche Regelung bezüglich der Facebook-Fahnung ist mehr als überfällig. Seit Anfang des Jahres wird über Facebook gefahndet, ohne dass eine ausreichende Rechtsgrundlage existiert. Die gröbsten Rechtsverstöße werden immer erst abgestellt, wenn der Datenschutzbeauftragte interveniert", so Meta Janssen-Kucz.

Zu den heutigen (Montag) Ankündigungen der Justizminister der Länder und des Bundes anlässlich ihrer Herbstkonferenz die Facebook-Fahndung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Meta Janssen-Kucz:

GRÜNE: Facebook-Fahndung in rechtlicher Grauzone – „lebenslange digitale Tätowierung“ bleibt!

„Eine rechtliche Regelung bezüglich der Facebook-Fahnung ist mehr als überfällig.

Seit Anfang des Jahres wird über Facebook gefahndet, der Modellversuch der Polizeidirektion Hannover wurde mittlerweile auf alle Polizeidirektionen ausgedehnt, ohne dass eine ausreichende Rechtsgrundlage existiert. Die gröbsten Rechtsverstöße werden immer erst abgestellt, wenn der Datenschutzbeauftragte interveniert. Das Prinzip ‚learning-by-doing’ taugt für eine solch sensible Maßnahme nicht. Sind personenbezogene Daten erstmal im Internet veröffentlicht, ist nicht mehr kontrollierbar, was weiter damit verschieht. Sie sind wie eine digitale Tätowierung lebenslang sichtbar. Personenbezogene Daten und Bilder dürfen nicht bei Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken eingestellt werden. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Gesetz über die Öffentliche Ordnung vorgelegt, in dem eine Regelung im Sinne der Betroffenen vorgeschlagen ist.“

Hinweis: Zu dem Gesetzentwurf der Grünen findet im Ausschuss für Innen- und Rechtspolitik am Donnerstag, den 15.11. eine öffentliche Anhörung statt.

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