Pressemeldung Nr. 8 vom

Externe Clearingstelle ist überflüssig:Detlev Schulz-Hendel: Althusmann plant noch mehr Bürokratie für Bürokratieabbau

„Das Wort Bürokratieabbau steht bei dieser Landesregierung seit langem ganz oben auf der Agenda.“

Darum geht’s

Bürokratieabbau ist auch in Niedersachsen an vielen Stellen notwendig, beispielsweise beim Ausbau von Windenergie an Land. Die Landesregierung plant jetzt eine externe Clearingstelle „Bürokratieabbau für Gesetzesvorhaben“ bei der Industrie- und Handelskammer Niedersachsen (IHKN) mit einem Kostenvolumen von 2,7 Millionen Euro bis Ende 2024. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Clearingstelle, angegliedert bei einer Interessenvertretung und finanziert durch Landesmittel, tatsächlich eine unabhängige und neutrale Beratung sicherstellen kann. Aus diesem Grunde haben wir eine Anfrage (Drucksache 18/05702) gestellt. Die Antworten der Landesregierung liegen nun vor – und lassen viele Fragen offen.

Das sagen die Grünen

Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher

„Das Wort Bürokratieabbau steht bei dieser Landesregierung seit langem ganz oben auf der Agenda. Das Wort bleibt jedoch eine leere Hülse. Denn passiert ist leider nichts, was Genehmigungsverfahren zum Beispiel für Windkraftanlagen und anderen behördliche Verfahren vereinfachen würde. Nun will Minister Althusmann mit zusätzlichem Geld für eine externe Clearingstelle für mehr Bürokratie beim Bürokratieabbau sorgen. In der Antwort auf eine Grünen-Anfrage bleiben entscheidende Fragen offen: Wie kann eine unabhängige und neutrale Beratung durch eine Clearingstelle, angegliedert an der IHKN, erfolgen? Die Landesdatenschutzbeauftragte könnte in einer solchen Konstellation nicht arbeiten. Welche Aufgaben haben künftig die bereits vorhandenen Stellen für Bürokratieabbau in der Landesverwaltung. Dass Minister Althusmann keine Details nennen will, sieht nach staatlich bezahltem Lobbyismus mit Landesgeldern aus. Wie erwarten stattdessen, dass die Stabsstelle für Bürokratieabbau endlich eigenverantwortlich den notwendigen Bürokratieabbau in der Landesverwaltung voranbringt, statt sich mit sich selbst zu beschäftigen und neue bürokratische Hürden zu schaffen.  So wäre es ein leichtes, die Kompetenzen der Stabsstelle Bürokratieabbau auch für neue Gesetze und Verordnungen auszuweiten. Bürokratieabbau gelingt nur, wenn bei allen Gesetzesvorhaben ein geordnetes Anhörungsverfahren aller betroffenen Verbände und Organisationen stattfindet. Dieses liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Ministeriums. Darüber hinaus wäre darüber nachzudenken, ob man Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen beispielsweise durch Online-Portale die Möglichkeit gibt, Gesetzesvorhaben der Landesregierung zu kommentieren, bevor eine weitere abschließende Beratung im Landtag erfolgt. Neben der Transparenz kann dieses zu effektivem Bürokratieabbau und zur größeren Akzeptanz von Gesetzesvorhaben führen. Das hilft beim Abbau bürokratischer Lasten insbesondere für klein- und mittelständische Unternehmen.“

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