Pressemitteilung:Corinna Lange (SPD) und Pascal Mennen (Grüne): Reform des Kitagesetzes schafft nötige Flexibilität und stellt verlässliche Betreuung von Kindern sicher

Die Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) soll für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit gewährleisten.

Die Träger von Kindertageseinrichtungen stehen seit geraumer Zeit vor großen Herausforderungen. Auf der einen Seite steigt die Nachfrage nach Betreuung von Kindern und wachsen mit Blick auf frühkindliche Bildung die Anforderungen an die Einrichtungen und die Erziehenden. Auf der anderen Seite ist es immer schwieriger, dringend benötigte Fachkräfte für die Arbeit in Kitas zu gewinnen. Wenn dann noch krankheitsbedingte Personalausfälle hinzukommen, waren und sind Gruppenschließungen unausweichlich. Leidtragende sind nicht nur die Kinder, sondern auch Eltern. Sie konnten zuletzt vielfach kaum mehr auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder bauen. Die Reform des Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG) soll für mehr Freiräume und Handlungsspielräume bei der Personalplanung sorgen und in Zeiten des Fachkräftemangels mehr Verlässlichkeit gewährleisten.

Dazu sagt Corinna Lange, Sprecherin für frühkindliche Bildung der SPD-Landtagsfraktion: 

Gerade die KiTa-Jahre sind von entscheidender Bedeutung für die frühkindliche Bildung. Daher sollten wir uns immer die Frage stellen: Wie bekommen wir Verlässlichkeit und Qualität in der Betreuung zusammen? Fehlende Fachkräfte sind aktuell die größte Herausforderung für die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Wir haben mit den pädagogischen Fachkräften, Trägern und Kommunen gesprochen und die Bedarfe erkannt. Die vorliegende Reform des Gesetzes geht also auf die aktuellen Herausforderungen ein.

Drei Punkte sind hierbei besonders herauszuheben: Zum ersten können pädagogische Assistenzkräfte mit einschlägiger Berufserfahrung laut Gesetzentwurf ab August als Gruppenleitungen eingesetzt werden, wenn sie sich in einer entsprechenden Qualifikationsmaßnahme befinden. In der Praxis gibt es oft sehr erfahrene Assistenzkräfte, die durchaus auch in der Lage sind, eine KiTa-Gruppe zu leiten. Hier ermöglichen wir es den KiTa-Leitungen und Trägern künftig zu entscheiden, welche Personen in ihren Einrichtungen hierfür besonders geeignet sind.

Zweitens haben wir uns dafür eingesetzt, dass die pädagogischen Assistenzkräfte, die künftig eine KiTa-Gruppe leiten dürfen, durch den Bestandsschutz dies auch über 2030 hinaus tun dürfen. Das ist der logische Schritt, verantwortungsbewusst mit diesen Fachkräften umzugehen.

Der dritte Punkt ist die angepasste Vertretungsregelung. Theoretisch ist es nun möglich, eine Vertretungskraft bei einer viergruppigen Kita in Vollzeit festanzustellen. Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit.

Pascal Mennen, Sprecher für frühkindliche Bildung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen merkt an: 

Nicht nur das Personal in den Einrichtungen, auch Eltern und Arbeitgeber waren zuletzt vielfach am Ende ihrer Kräfte. Vor allem bekamen aber auch die Kinder den Personalmangel zu spüren. Dabei legen wir in der frühkindlichen Bildung die Grundsteine unserer Gesellschaft und investieren hier in unsere Zukunft. Dementsprechend wichtig sind die Qualität frühkindlicher Bildung und der Kinderschutz. Deshalb verbinden wir jetzt auch Flexibilisierung und Qualifizierung miteinander. Wer schon Berufserfahrung beispielsweise in einer Kita hat, kann künftig durch Qualifizierung Fachkraft werden. Das sichert nachhaltig unsere guten Standards und führt zu mehr Verlässlichkeit.

Dank vieler Besuche in Kitas weiß ich, dass für die Leitungen und Träger auch die bürokratischen Hürden bei krankheitsbedingtem Personalausfall eine Belastung waren. Wir weiten die bestehenden Regelungen deshalb nicht nur aus, sondern verschlanken auch allzu komplexe Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Auch weiterhin arbeiten wir daran, Bürokratie abzubauen.

Die vorgeschlagene Reform mit mehr Qualifizierung und zugleich Flexibilisierung sehen wir als wichtigen Schritt zur Stärkung der frühkindlichen Bildung. In den kommenden Jahren geht es darum, die Ausbildung und das Arbeiten in den Einrichtungen noch attraktiver zu machen. Es bleibt viel zu tun im Bereich der frühkindlichen Bildung.“

Hintergrund:

Ziel der Reform des NKiTaG ist es, generell mehr Flexibilität bei der Personalplanung in den Einrichtungen zu ermöglichen und auch in den Randzeiten mehr Handlungsspielräume zu schaffen. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Vertretungen von Regelkräften zeitlich zu erweitern. Außerdem ist geplant, Übergangsregeln in der sogenannten Großtagespflege zu verlängern und ebenso vorübergehend und unter bestimmten Voraussetzungen von der Vorgabe einer dritten Kraft in Krippengruppen abzusehen.

Die Pläne im Einzelnen:

  • Bis 31. Juli 2030 kann in Kindergartengruppen, Hortgruppen und altersstufenüber-greifenden Gruppen bei Fachkräftemangel anstelle einer pädagogischen Fachkraft eine pädagogische Assistenzkraft regelmäßig tätig sein. Voraussetzung dafür ist, dass die pädagogische Assistenzkraft über einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens fünf bzw. zehn Jahren verfügt und eine spezifische Weiterbildungsmaßnahme absolviert.
  • Der Einsatz dieser Kräfte ist auch direkt von Beginn der Qualifikationsmaßnahme an möglich, theoretisch also bereits vom kommenden Kita- bzw. Schuljahr an. Die pädagogischen Assistenzkräfte in Weiterbildung können auch als Gruppenleitung eingesetzt werden.
  • In Randzeiten können bei Fachkräftemangel weiterhin zwei Assistenzkräfte anstelle pädagogischer Fachkräfte eingesetzt werden. Die hierzu vorübergehend bis Mitte 2025 geltende Regelung wird um ein Jahr bis 31. Juli 2026 verlängert. Außerdem ist es ebenso bis zu diesem Datum vor und nach den Kern- und Randzeiten ausreichend, wenn eine Gruppe von Kindern älter als drei Jahre von einer pädagogischen Assistenzkraft und einer sonstigen geeigneten Person gleichzeitig beaufsichtigt wird. Voraussetzung ist hier aber, dass in der Kita eine weitere pädagogische Kraft bei Bedarf zur Verfügung steht.
  • Bei unvorhergesehener Abwesenheit einer erforderlichen Regelkraft kann an fünf statt bisher drei Tagen je Kalendermonat und Gruppe eine Vertretung durch eine sonstige geeignete Person erfolgen. Diese Regelung gilt vorübergehend bis zum 31. Juli 2026. Somit kann ein Viertel der Betreuungstage vertreten werden; das Vorhalten einer Kraft ermöglicht so in einer viergruppigen Kita theoretisch die Vertretung während eines ganzen Monats.
  • In der sogenannten Großtagespflege sollen die Übergangsfristen bei der Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen verlängert werden. Einige bestehende Großtagespflegestellen erfüllen noch nicht die Voraussetzungen, um die neuen gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten. Sie erhalten mehr Zeit, die Zusammensetzung der Gruppen anzupassen oder neue Konzepte zu entwickeln.
  • Bei anhaltendem Fachkräftemangel kann bis zum 31. Juli 2026 von der ansonsten verpflichtenden dritten Kraft in Krippengruppen abgesehen werden. Der Einsatz dritter Kräfte in diesen Gruppen wird nicht weiter verschoben, viele Träger setzen die dritte Kraft in Gruppen mit Kindern jünger als drei Jahre längst sein. Weil es in einigen Regionen Fachkräfte aber schlicht nicht gibt, sollen Ausnahmen möglich sein.
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