Pressemeldung Nr. 29 vom

Medien zur kritischen Infrastruktur rechnen:Christian Meyer: Qualitätsjournalismus muss unterstützt und gesichert werden

„Die Information der Öffentlichkeit über die Massenmedien erweist sich in der Corona-Krise als herausragend wichtig.“

Darum geht’s

In Niedersachsen werden in den aktuellen Erlassen der Landesregierung Beschäftigte der Medien nicht ausdrücklich zur kritischen Infrastruktur gerechnet – anders als in anderen Bundesländern. Im Erlass zur Notbetreuung in Kindergärten und Schulen tauchen Medien immer noch nicht bei den systemrelevanten Berufsgruppen auf. Auch sollten die Hilfsprogramme des Landes stärker auch auf freie Journalist*innen, Zeitungsverlage, private Rundfunkanstalten und Mediendienstleister zugeschnitten werden, da ihnen die Aufträge und Werbeeinnahmen zur Zeit wegbrechen.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, medienpolitischer Sprecher

„Die Information der Öffentlichkeit über die Massenmedien erweist sich in der Corona-Krise als herausragend wichtig. Die Medien haben eine immens große Rolle, etwa im Kampf gegen Fake News und Panikmache, aber auch bei der Bewertung des Regierungshandelns. Sie transportieren Aufklärung und geben Sicherheit im Informationschaos.

Wir benötigen gerade jetzt verlässliche und unabhängige Informationen und eine journalistische Einordung der Lage. Das Problem: Die Zeitungsverlage und die Rundfunkanstalten leiden zunehmend unter sinkenden Werbeeinnahmen. Für freie Medienschaffende, Künstler*innen und Soloselbständige brechen die Aufträge weg. Daher müssen Niedersachsens Hilfsprogramme auch hier unbürokratisch und schnell Zuschüsse gewähren.

Medienvielfalt ist gerade in der Krise für eine funktionierende Demokratie unerlässlich – sie ist systemrelevant. Die Medienschaffenden arbeiten derzeit am Limit, um die Bevölkerung verlässlich und aktuell zu informieren. Daher appellieren wir an die Landesregierung, den Forderungen der Journalistenverbände nachzukommen und die Beschäftigten der Medien ebenso wie in NRW und Bayern ausdrücklich zur kritischen Infrastruktur zu rechnen. Die Landesregierung muss das bei der Überarbeitung der Landeserlasse berücksichtigen. Medien und ihre Arbeit sind gerade jetzt unverzichtbar.“

Zum Hintergrund

Trotz Zusagen der Landesregierung werden Beschäftigte der Medien in den aktuellen Erlassen etwa zur Notbetreuung nicht aufgezählt. Im gültigen Erlass vom 20.3.2020 fehlen etwa Beschäftigte der Medien:

"Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen."

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