Pressemeldung Nr. 57 vom

Grüne begrüßen Einlenken der Regierung bei Massenunterkünften für Werkvertragsarbeiter:Christian Meyer: Ministerpräsident Weil muss Althusmann mit seiner Lobbyarbeit für Ausbeutung in der Fleischindustrie zur Räson bringen

Wohnen ohne Würde muss in überbelegten Massenunterkünften von Schlachthofarbeiter*innen endlich ein Ende haben. Das Einlenken von Bauminister Olaf Lies nach dem öffentlichen Druck ist ein erster Schritt, die unwürdigen Wohnverhältnissen von ca. 22.000 Werkvertragsarbeiter*innen allein in der Fleischindustrie zu beenden

Darum geht’s

Das Bau- und Umweltministerium hat gestern in der Anhörung zu dem von uns Grünen seit zwei Jahren geforderten Wohnraumschutzgesetz eingelenkt. Aufgrund des öffentlichen Drucks in der vergangenen Woche sollen nun – anders als bislang vorgesehen – Unterkünfte von Werkvertragsarbeiter*innen mit dem neuen Gesetz doch geschützt werden. Dann gelten auch für große Massenunterkünfte der Beschäftigten von Schlachthöfen die Mindeststandards des Gesetzes wie etwa 10 m² Mindestwohnfläche pro Person. Die Grünen und die Gewerkschaften hatten vorige Woche auf die Mängel des Regierungsentwurfes hingewiesen und Nachbesserungen gefordert. Allerdings blockiert Wirtschaftsminister Althusmann weiterhin die Abschaffung der ausbeuterischen Werkverträge in der Fleischbranche. An diese sind bislang überwiegend auch die unwürdigen Massenunterkünfte gekoppelt.  

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, Fraktionsvize und wohnungspolitischer Sprecher:

„Wohnen ohne Würde muss in überbelegten Massenunterkünften von Schlachthofarbeiter*innen endlich ein Ende haben. Das Einlenken von Bauminister Olaf Lies nach dem öffentlichen Druck ist ein erster Schritt, die unwürdigen Wohnverhältnissen von ca. 22.000 Werkvertragsarbeiter*innen allein in der Fleischindustrie zu beenden. Es war niemanden zu erklären, warum humanitäre Mindeststandards wie ausreichende sanitäre Einrichtungen und eine Mindestwohnfläche von 10m² ausgerechnet den hart arbeitenden Beschäftigten in der Fleischbranche verwehrt bleiben sollen.

Das Problem ist damit allerdings noch nicht gelöst! Überbelegte Mehrbettzimmer mit 10 Personen in einem 40 m² Raum zu horrenden Mieten sind Teil des Ausbeutungssystem Schlachthof, das der Koalitionspartner CDU und Minister Althusmann noch immer schützt. Wir erwarten von Bauminister Olaf Lies, dass er die Mindeststandards für Werkvertragsunterkünfte sofort in einem Erlass verbindlich macht. Nur dann können die Kommunen auch unwürdige Wohnverhältnisse sanktionieren. Die Schlachtkonzerne müssen umgehend für Einzelzimmer z.B. in leerstehenden Hotels und Pensionen sorgen.

Im Schlachthof selbst muss es ebenfalls darum gehen, das Ausbeutungssystem über Subunternehmen und Menschen mit Werkverträgen zu verbieten, wie es das Bundeskabinett von Kanzlerin Angela Merkel einstimmig beschlossen hat. Dies scheint die CDU in Niedersachsen nicht zu interessieren. Warum lässt Ministerpräsident Stephan Weil seinen Wirtschaftsminister Althusmann mit den Argumenten der Fleischlobby gegen die Pläne der Bundesregierung agitieren? Die GroKo hat hier einen handfesten Konflikt. Es wäre an der Zeit, dass der Regierungschef seinen Stellvertreter zur Räson bringt. Die Menschenwürde darf nicht am Werkstor von Schlachthöfen abgegeben werden. Werkverträge haben in Schlachthöfen nichts zu suchen. Diese Beschäftigten sind faktisch Stammbelegschaft und müssen auch als solche eingestellt werden, mit vollen Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechten.“

Hintergrund

Im Sommer 2018 haben die Grünen im Landtag ein Gesetz für menschenwürdige Wohnverhältnisse und gegen Schrottimmobilien eingebracht, wie es bereits in den Nachbarländern NRW, Hamburg und Bremen existiert. Dieses legt erstmals Mindeststandards für Wohnungen fest: Ausreichend Toiletten, Duschen, Heizung und Maßnahmen gegen Überbelegung wie 10 m² Mindestwohnfläche pro Person. Verstöße wie das Vermieten von kleinen Zimmern an mehrere Personen sind damit illegal und mit Bußgeldern belegt. Außerdem müssen die Vermieter dann Ersatzunterkünfte anbieten. Die Landesregierung hat im Mai im Landtag einen fast gleichlautenden Gesetzentwurf eingebracht, der am Montag (15. Juni) im Ausschuss beraten wurde. In diesem Gesetzentwurf waren Arbeitnehmer- und Sammelunterkünfte in Schlachthöfen und für Erntehelfer anders als im Grünen-Gesetzentwurf ausdrücklich vom Wohnraumschutz ausgenommen. In der gestrigen Anhörung hatten sowohl der Verband der Wohnungswirtschaft (vdw) als auch der DGB die Gleichbehandlung von Arbeitnehmerwohnungen gefordert. Gestern erklärte das Bauministerium in einer ungewöhnlichen Aktion vor Aufnahme der Beratungen, dass sie nun wie im Grünen-Entwurf dafür ist, die Mindeststandards auch für Unterkünfte von Werksvertragsarbeiter*innen gelten zu lassen. Die Grünen forderten die Landesregierung auf, den Erlass von 2014 für Mindeststandards von Werksvertragswohnungen sofort entsprechend zu überarbeiten und überbelegte Sammelunterkünfte zu untersagen.

Veranstaltungshinweis

25. Juni 2020   18:00 – 20:00 Uhr

Webinar: Werkarbeiter in Schrottimmobilien: Wohnen ohne Würde

  • Daniela Reim- Beratungsstelle für mobile Beschäftigte
  • Matthias Brümmer- Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) Oldenburg/Ostfriesland
  • Miriam Staudte, MdL - agrarpolitische Sprecherin
  • Christian Meyer, MdL - wohnungspolischer Sprecher

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