Pressemeldung Nr. 164 vom

Neues Polizeigesetz gefährdet Pressefreiheit:Christian Meyer: Herausgabepflicht für Bild- und Tonaufnahmen ist inakzeptabel

„Wenn Journalisten in Zukunft der Polizei Einsichtnahme in ihre Bild- und Tonaufzeichnungen gewähren müssen, wäre die freie Berichterstattung und der Schutz der Medien schwerwiegend gefährdet.“

Darum geht’s

Im Entwurf für das Polizeigesetz von SPD und CDU gibt es einen neu eingefügten §32a, in dem „die Polizei im Einzelfall die Einsichtnahme und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen verlangen kann.“ Der niedersächsische Journalistenverband warnt daher vor einem „nicht zu akzeptierenden Eingriff in die Pressefreiheit“.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, medienpolitischer Sprecher

„Es kann nicht sein, dass das neue Polizeigesetz von SPD und CDU die Freiheit der Berichterstattung einschränkt und Journalisten quasi zu Helfershelfern der Polizei gemacht werden. Gerade vor dem Hintergrund des umstrittenen Polizeieinsatzes in Sachsen, bei dem Journalisten wegen Filmaufnahmen von Pegida-Demonstranten festgesetzt wurden, ist eine solche Herausgabepflicht nicht akzeptabel. Wir fordern SPD und CDU daher auf, diesen Angriff auf die Medienfreiheit entschieden zurückzunehmen.“

„Wenn Journalisten in Zukunft der Polizei Einsichtnahme in ihre Bild- und Tonaufzeichnungen gewähren müssen, wäre die freie Berichterstattung und der Schutz der Medien schwerwiegend gefährdet.“

Zum Hintergrund

Der niedersächsische Journalistenverband DJV warnt in einem Schreiben an alle Mitglieder des Medienausschusses vor einem schweren Eingriff in die Pressefreiheit, wenn die Polizei in Zukunft Journalisten zur Herausgabe ihrer Fotos und Filmaufnahmen zwingen kann.  Die Grünen haben daraufhin eine Stellungnahme von der Landesregierung und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Medienausschuss des Landtags gefordert.

Zurück zum Pressearchiv