Pressemeldung Nr. 36 vom

Natura 2000:Christian Meyer: Ausführungshinweise des Landes riskieren hohe Strafzahlungen an die EU

„Die Natura 2000-Gebiete sollen wertvolle Arten und Lebensräume schützen. Die Umsetzung in Niedersachsen ist jedoch längst überfällig. Die Kommunen haben sich unter Rot-Grün verpflichtet, bis Ende 2018 einen wirksamen hoheitlichen Schutz sicherzustellen.“

Darum geht’s

Der Umweltverband BUND kritisiert den neuen Leitfaden vom Niedersächsischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium zur Umsetzung von Natura 2000 in niedersächsischen Wäldern als Anleitung zum Rechtsbruch. Anfang der Woche hatte die Bundesregierung das Land Niedersachsen noch einmal eindringlich aufgefordert, bis Ende 2018 alle FFH- und Vogelschutzgebiete EU-rechtskonform zu sichern, um hohe Strafzahlungen zu vermeiden.

Das sagen die Grünen

Christian Meyer, naturschutzpolitische Sprecher

„Die Natura 2000-Gebiete sollen wertvolle Arten und Lebensräume schützen. Die Umsetzung in Niedersachsen ist jedoch längst überfällig. Die Kommunen haben sich unter Rot-Grün verpflichtet, bis Ende 2018 einen wirksamen hoheitlichen Schutz sicherzustellen. Umweltminister Lies und Agrarministerin Otte-Kinast weichen dies nun auf und streuen mit ihrem neuen Leitfaden zur Umsetzung Sand ins Getriebe des Naturschutzes. Wir fordern: Die Kommunen sollten den Leitfaden ignorieren und sich an den verbindlichen Walderlass der rot-grünen Vorgängerregierung halten.“

„Einige Formulierungen in den Ausführungshinweisen verstoßen gegen das Verschlechterungsgebot der EU und sind rechtswidrig. Mit neuen Prüfungen und Verzögerungen wird nicht nur der Naturschutz aufgeweicht, sondern das Land riskiert damit millionenschwere Strafzahlungen an die EU und vernachlässigt den überfälligen Naturschutz. Olaf Lies muss sicherstellen, dass die Kommunen bis Ende des Jahres endlich den erforderlichen Naturschutz umsetzen.“

Zum Hintergrund

Niedersachsen ist bei der Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im Rückstand. Ende 2018 läuft die letzte Frist der EU zur Umsetzung hoheitlichen Schutzes des wichtigen Naturerbes aus. Von 385 niedersächsischen FFH-Gebieten sind tatsächlich erst 153 Gebiete vollflächig gesichert. Nach einer Vereinbarung der rot-grünen Landesregierung mit den Kommunen müssen diese bis Ende 2018 die fehlenden 232 FFH-Gebiete als Naturschutz- oder Landschafsschutzgebiet verbindlich sichern. Die neuen Ausführungshinweise des Landes sind nach Auffassung der Umweltverbände rechtswidrig und führen zu erneuten Verfahrensverschleppungen in den Kommunen.

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