Pressemeldung Nr. 65 vom

Flüchtlingsbürg*innen:Belit Onay: „Niedersachsen muss jetzt Verzicht auf Rückzahlungsforderungen zügig umsetzen“

Es war höchste Zeit, dass der Bund nun endlich alle Bundesländer dazu aufgefordert hat, keine Rückforderungen der Sozialämter mehr gegenüber den Flüchtlingsbürg*innen durchzusetzen. Damit dies auch tatsächlich geschieht, müssen die Länder jetzt aktiv werden.

Darum geht‘s

Nach der Entscheidung des Bundes, alle Menschen, die für Flüchtlinge gebürgt haben, von Rückforderungen der Sozialämter freizustellen, müssen die Länder dies in ihrem Verantwortungsbereich nun entsprechend umsetzen. Belit Onay, innen- und migrationspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion fordert deshalb von der Landesregierung eine schnelle Umsetzung der erforderlichen Schritte.

Das sagen die Grünen

„Es war höchste Zeit, dass der Bund nun endlich alle Bundesländer dazu aufgefordert hat, keine Rückforderungen der Sozialämter mehr gegenüber den Flüchtlingsbürg*innen durchzusetzen. Damit dies auch tatsächlich geschieht, müssen die Länder jetzt aktiv werden. Wir gehen davon aus, dass die Freistellung ausnahmslos für alle Formen der Sozialhilfe gilt; also insbesondere hinsichtlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Um hier Klarheit zu schaffen, fragen wir die Landesregierung nach den genauen Vorgaben der Bundesregierung und den dafür notwendigen Maßnahmen der Landesregierung. Die vielen hilfsbereiten Menschen, die sich mit hohem persönlichen Engagement und Risiko für Geflüchtete eingesetzt haben, müssen so schnell wie möglich Sicherheit haben, nicht mehr mit Rückforderungen rechnen zu müssen.“

Hintergrund

In der Frage der möglichen Erstattungen von Flüchtlingsbürg*innen ging es laut Bundesregierung bundesweit um gut 20 Millionen Euro. Auf Basis einer internen Abfrage gehe die Bundesagentur für Arbeit zudem von einem «weiteren möglichen Erstattungsvolumen» von rund 16,5 Millionen Euro aus. Die Forderungen gegen Einzelne gingen teilweise in die Zigtausende Euros, gegenüber Kirchengemeinden sogar über 100.000 EUR. In zahlreichen Fällen hatten die Bürg*innen später gegen die von ihnen gegebenen Haftungserklärungen geklagt. Sie waren zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Ausländer einen Schutzstatus (z.B. Asyl) erhält. Diese Rechtsauffassung vertraten abweichend von der Rechtsauffassung der Bundesregierung eine Zeit lang die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Niedersachsen (Stand März 2019) gab es die meisten Verpflichtungserklärungen in der Region Hannover (389), gefolgt von Wolfsburg (307) und der Stadt Hannover (245). Die Grünen-Fraktion im Landtag stellt nun nach der Vorgabe des Bundes eine Anfrage „Flüchtlingsbürg*innen – Macht die Landesregierung jetzt alles klar?“. Sie ist als Anhang beigefügt.

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