Pressemeldung Nr. 90 vom

Polizeigesetz braucht Verfassungssicherheit :Anja Piel: GroKo muss Weg für Überprüfung freimachen

Beim Polizeigesetz gibt es nicht nur von FDP und Grünen in zentralen Punkten massive Bedenken. Diese Bedenken hat auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages geltend gemacht.

Darum geht es

Die Fraktionsvorsitzenden von FDP und den Grünen im Landtag haben heute (Dienstag, 24.9.) an alle Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU gewandt mit der Bitte, den Weg für eine Überprüfung einzelner Normen des Niedersächsischen Polizeigesetzes durch den Niedersächsischen Staatsgerichtshof freizumachen. Für eine Normenkontrollklage sind Grüne und FDP auf die Unterstützung durch mindestens fünf weitere Abgeordnete angewiesen.

Das sagen die Grünen

Anja Piel, Fraktionsvorsitzende:

„Eine Normenkontrolle vor dem Staatsgerichtshof ist in der Demokratie ein zentrales Mittel für die Opposition zur Kontrolle der Regierung. Es geht um nichts Geringeres als die Überprüfung, ob Gesetze in allen Punkten der Verfassung entsprechen. Beim Polizeigesetz gibt es nicht nur von FDP und Grünen in zentralen Punkten massive Bedenken. Diese Bedenken hat auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages geltend gemacht.

Um die demokratische Kontrolle zu ermöglichen, brauchen wir bekanntermaßen von fünf Abgeordneten der Koalition die formale Unterstützung. Für diese Unterstützung muss niemand aus SPD und CDU die eigene Überzeugung aufgeben, dass das neue Polizeigesetz entgegen der Kritik der Opposition sehr wohl verfassungskonform sei. Es geht einzig und allein darum, dass die Kontrollrechte des Parlaments von zwei Fraktionen in einer wichtigen Angelegenheit gemeinsam wahrgenommen werden können, auch wenn formal fünf Abgeordnetenmandate fehlen.

Wir würden uns deshalb wünschen, dass SPD und CDU ihre Versprechen und die ihres Ministerpräsidenten Weil und des stellvertretenden Ministerpräsidenten Althusmann ernst nehmen und der Opposition auch die Kontrollrechte sichern, die aufgrund der großen Mehrheit von SPD und CDU, ohne deren formale Unterstützung nicht möglich sind. Dies muss dann für alle Kontrollbegehren der Opposition gelten.

Eine Zusammenarbeit mit der AfD als dritter Oppositionsfraktion im Landtag scheidet aus. Die AfD ist auf dem Weg in den Rechtsextremismus, wie alle anderen Fraktionen erst im September-Plenum übereinstimmend festgestellt haben. Sie verbindet mit ihrer Kritik am Polizeigesetz zudem ganz andere, entgegengesetzte Absichten als FDP und Grüne.“

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